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Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2010 und Gebührenbedarfsberechnung 2012
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2010 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 47,6 T€ aus.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2010 auf Basis der Betriebsabrechnung 2009 für das Jahr 2011 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Aus der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2010 und der negativen Prognose 2011 ist ohne eine Gebührenanpassung eine jährliche Unterdeckung von rd. 60,0 T€ zu erwarten.
C:\Programme\Microsoft Office\Vorlagen\Normal.dot Somit wird, wie bereits in der Vorlage VO/4028/11 dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 30.06.2011 mitgeteilt, eine Gebührenanpassung zum 01.01.2012 in Höhe von +10% empfohlen.
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung 2012 erwartet:
2. Gebührenanpassung/Änderung der Marktgebührensatzung
Die erste Fassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) wurde am 22.06.1982 beschlossen. Daraufhin folgte die Fassung der 2. Änderungssatzung am 22.09.1988. Aufgrund der empfohlenen Gebührenanpassung ist die Marktgebührensatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung zu beschließen.
Die Gebührenanpassung sowie die textlichen Veränderungen sind der beiliegenden Marktgebührensatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung und der Synopse über die Änderungen zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einzahlungen/Erträge: 19.200,00 € Anlagen: · Betriebsabrechnungsbogen 2010 (BAB) – Teil 1 · Betriebsabrechnungsbogen 2010 (BAB) – Teil 2 · Gebührenbedarfsberechnung 2012 · Synopse über die Änderung der Marktgebührensatzung · Satzungsänderung zur 3. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.09.1988
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2010 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2012 inklusive der Gebührenanpassung um rd. +10% wird zugestimmt.
Die dargestellte Satzungsänderung zur 3. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.09.1988 wird beschlossen. |
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