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Vorlage - VO/4309/11  

 
 
Betreff: Marktwesen
- Betriebsabrechnung 2010
- Gebührenbedarfsberechnung 2012
- Änderung der Marktgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
28.11.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

1. Betriebsabrechnung 2010 und Gebührenbedarfsberechnung 2012

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2010 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 47,6 T€ aus.

 

Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2010 auf Basis der Betriebsabrechnung 2009 für das Jahr 2011 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Aus der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2010 und der negativen Prognose 2011 ist ohne eine Gebührenanpassung eine jährliche Unterdeckung von rd. 60,0 T€ zu erwarten.

 

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Somit wird, wie bereits in der Vorlage VO/4028/11 dem Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 30.06.2011 mitgeteilt, eine Gebührenanpassung zum 01.01.2012 in Höhe von +10% empfohlen.

 

Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung 2012 erwartet:

 

 

2. Gebührenanpassung/Änderung der Marktgebührensatzung

 

Die erste Fassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) wurde am 22.06.1982 beschlossen. Daraufhin folgte die Fassung der 2. Änderungssatzung am 22.09.1988. Aufgrund der empfohlenen Gebührenanpassung ist die Marktgebührensatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung zu beschließen.

 

Die Gebührenanpassung sowie die textlichen Veränderungen sind der beiliegenden Marktgebührensatzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung und der Synopse über die  Änderungen zu entnehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einzahlungen/Erträge:              19.200,00 


Anlagen:

·      Betriebsabrechnungsbogen 2010 (BAB) – Teil 1

·      Betriebsabrechnungsbogen 2010 (BAB) – Teil 2

·      Gebührenbedarfsberechnung 2012

·      Synopse über die Änderung der Marktgebührensatzung

·      Satzungsänderung zur 3. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.09.1988

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 • Betriebsabrechnungsbogen 2010 (BAB) – Teil 1 (14 KB)      
Anlage 2 2 • Betriebsabrechnungsbogen 2010 (BAB) – Teil 2 (19 KB)      
Anlage 3 3 • Gebührenbedarfsberechnung 2012 (15 KB)      
Anlage 4 4 • Synopse über die Änderung der Marktgebührensatzung (19 KB)      
Anlage 5 5 • Satzungsänderung zur 3. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.09.1988 (35 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2010 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2012 inklusive der Gebührenanpassung um rd. +10% wird zugestimmt.

 

Die dargestellte Satzungsänderung zur 3. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) vom 22.06.1982 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.09.1988 wird beschlossen.