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Sachverhalt:
Die vom Kreistag des Landkreises Lüneburg am 04.07.2011 und vom Rat der Hansestadt Lüneburg am 07.07.2011 sowie am 27.10.2011 beschlossene Umwandlungsvereinbarung und Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts ist mit Erlass vom 01.09.2011 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport genehmigt worden und am 04.10.2011 notariell beurkundet worden.
Zwischenzeitlich ergab sich die Notwendigkeit mehrerer Änderungen und Ergänzungen, die in der beigefügten Anlage ersichtlich sind. Diese Änderungen und Ergänzungen müssen durch den Kreistag und den Rat beschlossen werden.
Mit Ausnahme der Punkte II. und XI. handelt es sich um redaktionelle Änderungen.
In der beschlossenen Fassung der Vereinbarung und Unternehmenssatzung ist der Umwandlungsstichtag der 01.01.2012. Aus steuerlicher Sicht wurden Bedenken hinsichtlich des Auseinanderfallens von öffentlich-rechtlichem Beginn der Anstalt am 01.01.2012 und dem handelsrechtlichen Untergang der GfA mbH erst mit Löschung am 02.01.2012 geltend gemacht. Die von der Oberfinanzdirektion Hannover erteilte verbindliche Auskunft hinsichtlich der steuerlichen Folgen der Umwandlung hat nur dann volle rechtliche Verbindlichkeit, wenn der Beginn der Anstalt und der handelsrechtliche Untergang der GmbH auf den gleichen Kalendertag fallen.
Daher wurden die Punkte II. und XI. auf den 02.01.2012 angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
· Ergänzung II GfA Umwandlung Stand 2011 10 25 · Unternehmenssatzung GfA AöR Stand 2011 10 25 · nicht zu beurkundende Leseabschrift Umwandlungsvereinbarung Stand 2011 10 25
Beschlussvorschlag:
Die in der beigefügten Anlage formulierten Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung gemäß § 3 NKomZG über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt (Umwandlungsvereinbarung) und der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg – gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts werden beschlossen. |
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