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Vorlage - VO/0435/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche - 1. Änderung"; Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
03.03.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
06.03.2003 
öffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" setzte in seinem südöstlichen Teilbereich ursprünglich insbesondere ein allgemeines Wohngebiet (WA) i. S. von § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

 

Anlieger, die ihre Gewerbe am Oedemer Weg unmittelbar angrenzend, jedoch außerhalb des dortigen Geltungsbereiches betreiben, haben geltend gemacht, dass ihre z. Z. ausgeübten gewerblichen Nutzungen bei eventuellen künftigen Betriebserweiterungen eingeschränkt werden könnten. Denkbar sei dieses aufgrund entstehender Lärmemissionen, die sich u. U. auf die geplante Wohnbebauung im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche auswirken würden.

 

Im Interesse der Rechtssicherheit und der Konfliktvorsorge hat der Verwaltungsausschuss daher am 24.07.2001 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 73 durch geeignete Festsetzungen - z. B. Anordnung zusätzlicher oder anderer Schallschutzbauten, Änderung der Gebietscharakteristik, etwa durch teilweise Ausweisung eines Mischgebietes - zu ändern, um die Entstehung sodann unverträglicher benachbarter Nutzungen zu vermeiden. Planungsrechtlich ist es zudem erforderlich, den Flächennutzungsplan in einem 43. Änderungsverfahren vorab oder parallel entsprechend zu ändern.

 

Auf Antrag der o. a. Anlieger hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zwischenzeitlich am 19.10.2001 entschieden, den am 28.09.2000 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 73 in dem Bereich vorläufig außer Vollzug zu setzen, der durch die nördliche Verlängerung des Gartenweges im Südwesten, die Verlängerung des nördlichen Astes der Planstraße B im Nordwesten und die Grenzen des Plangebietes im Nordosten und Südosten gebildet wird.

 

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der erforderlichen 1. Bebauungsplanänderung ist in Änderung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 24.07.2001 den Vorgaben des Gerichtsbeschlusses anzupassen, wird neu festgesetzt und in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Insbesondere Art und Maß der künftig zulässigen baulichen Nutzungen sollen unter Berücksichtigung dieser gerichtlichen Entscheidung neu geregelt werden. Die künftigen städtebaulichen Ziele der Planung und die Begründung des Planinhaltes werden unter Ziff. 4 und 5 des anliegenden Vorentwurfes der Begründung im einzelnen dargelegt und in der Sitzung erläutert. Die erlassene örtliche Bauvorschrift  über die Gestaltung bleibt unverändert und wird nachrichtlich in die Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes übernommen.

 

Im Rahmen des Verfahrens zu dieser Bebauungsplanänderung ist es nunmehr erforderlich, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung durch Pressebekanntmachung und Aushängen des Entwurfsplanes bzw. der Entwurfspläne nebst Darlegungsentwurfsbegründung im Bereich Stadtplanung werden als ausreichende Verfahrensweise erachtet.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher anlässlich seiner Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründungsvorentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 435Plan (234 KB)      
Anlage 2 2 435Übersicht (76 KB)      
Anlage 3 3 (79 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche" ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird neu festgesetzt und in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.