Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Betriebsabrechnung 2010 (Anlage 1) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 860 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2008 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 841,74 T€.
Die seit dem 01.01.2010 gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2009 über eine zweijährige Gebührenkalkulation auf der Basis der Betriebsabrechnung 2008 für die Jahre 2010 - 2011 ermittelt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 10.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2010 und dem Kalkulationszeitraum für die Jahre 2012 – 2013 ist in der Anlage 2 beigefügt.
Es wird folgende Ergebnisentwicklung der Abwasserbeseitigung bis 2013 erwartet (detailliert in Anlage 3):
Schmutzwasserbeseitigung:
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die detaillierte Kostenträgerrechnung ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in der Gebührenbedarfsberechnung als Basis zur Ermittlung der getrennten Gebühren.
Der Kostenträgerrechnung ist zu entnehmen, dass die Gebührenüberschüsse entsprechend der Gebührensenkung aus dem Jahre 2010 sukzessive abgebaut werden. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: · Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Teil 1 · Betriebsabrechnungsbogen (BAB) – Teil 2 · Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung bis 2013 · Gebührenbedarfsberechnung Kostenträgerrechnung 2012 -2013
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2010 für die Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechung für 2012 - 2013 wird zugestimmt. Die bestehenden Abwasserbeseitigungsgebühren werden nicht geändert. |
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