Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH wird der Jahresabschluss 2010 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2010 wie folgt ab:
Bilanzsumme 1.023.613,71 € Jahresfehlbetrag -23.444,89 € Vortrag der Vorjahre - € Bilanzverlust -23.444,89 €
Von der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag auf das Geschäftsjahr 2011 vorzutragen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2010 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Ratsbüro eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2010, den Vortrag des Jahresfehlbetrages auf das Geschäftsjahr 2011 und für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2010, den Vortrag des Jahresfehlbetrages auf das Geschäftsjahr 2011 und für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 zu stimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||