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Vorlage - VO/4257/11  

 
 
Betreff: Industriebahn
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
19.10.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg betreibt seit den 20-er Jahren des letzten Jahrhunderts die als Privatbahn geltende Industriebahn (siehe rote Linie des anliegenden Planes). Diese städtische Privatbahn schließt an das Hauptgleis der Deutschen Bahn an. Einen gesetzlichen Anspruch der Hansestadt auf Verbindung bzw. Zugang zu diesem Hauptgleis gibt es nicht, da die Industriebahn nur für Güterverkehr zugelassen ist. Grundlage, dass der Stadt für ihre Industriebahn die Anschlussmöglichkeit gewährt wird, war der 1924 geschlossene und 1952 und 1955 geänderte Gleisanschlussvertrag (Hauptanschlussvertrag) mit der Deutschen Bundesbahn. Aufgrund rechtlicher Änderungen der Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) fand die letzte Anpassung des Vertrages 08/1970 statt. Dabei ging es ausschließlich um betriebliche Anpassungen der Nutzungsbedingungen. Die Miete/Pacht von jährlich 698,-€ war bis 2011 auf der Vertragsgrundlage von 1955 zu entrichten.

 

Die gesetzlichen Veränderungen, neue betriebliche Anforderungen sowie Nutzungsbedingungen führten dazu, dass die Deutsche Bahn schon vor einigen Jahren bundesweit ihr Miet- und Pachtsystem angepasst und die Entgelte allgemein erhöht hat. Dieses Preissystem für die Nutzung der Bahnanlagen (Anlagenpreisliste der DB Netz) wird der Bundesnetzagentur angezeigt und von dieser geprüft. Es wird bundesweit gleich angewandt und ist nicht verhandelbar. Der Hansestadt Lüneburg wurde bisher noch kein neuer Vertrag vorgelegt.

 

Durch den Neubau des dritten Gleises (Stelle - Lüneburg) wurde es erforderlich, den Gleisanschluss der städtischen Industriebahn neu zu bauen. Dazu gehören eine Weiche und ein Lichtsperrsignal mit allen signaltechnischen Anbindungen. Diese Investitionen hat die DB Netz AG vorgenommen. Sie werden durch das jährlich zu zahlende Nutzungsentgelt umgelegt. Die Bahn hat deshalb der Stadt einen neuen unbefristeten Infrastrukturvertrag vorgelegt, der auch finanzielle Forderungen enthält, die erstmals ab Dezember 2011 zu zahlen sind. Der Betrag setzt sich zusammen aus:

 

1.) einer Miete für 2.174 m² Fläche, auf welcher das Anschlussgleis liegt, in Höhe von 1,-€ pro m² zzgl. Mehrwertsteuer.

2.) einem Entgelt für die Instandhaltung in Höhe von 6.447,50 € zzgl. Mehrwertsteuer. Dieser Betrag wird nach dem vom statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex angepasst und ist jährlich zu zahlen. Für das Jahr 2012 sind 6.572,50 € zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Somit ist für das laufende Jahr 2011 10.259,59 € und für das Folgejahr 2012 10.408,34 € zu zahlen.

 

Der Entwurf des Infrastrukturvertrages kann im Bereich 31 eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 80,00€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: für 2011 10.259,59 €, für 2012 10.408,34 €, danach jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex

             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert: ja

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              

              Produkt / Kostenträger: 548001

              Haushaltsjahr:             

 

e) mögliche Einnahmen: Erhöhung der Nutzungsentgelte der Anschliesser an städtische Industriebahn


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IndustriebahnA1 (1483 KB)