Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 gemäß § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Umsetzung des Investorenwettbewerbs der Hansestadt Lüneburg vom November 2009. Mit dem Abbruch der Nordlandhalle soll sich die Ausweisung als Fläche für den Gemeinbedarf (Veranstaltungs- und Sporthalle, Kongresszentrum) in ein Mischgebiet ändern. Die bauliche Nutzung des Plangebiets soll sich an den Vorgaben des Wettbewerbsergebnisses orientieren. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide sowie durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Anregungen und Stellungnahmen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen und als nächster Verfahrensschritt wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wurde der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist keine Änderung des Bebauungsplanentwurfes, der Begründung oder des Umweltberichtes erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ überlagert einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 „Nordlandhalle“ vom 03.11.2003 in dem bisher Gemeinbedarfsfläche, Mischgebiet, Verkehrsflächen und öffentliche Grünflächen festgesetzt sind. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungskosten werden durch Dritte übernommen gemäß städtebaulichem Vertrag c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Begründung, Abwägung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.
3. Die Festsetzungen des betroffenen Teilbereichs des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 werden durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 144 „Wohnpark Am Wasserturm“ ersetzt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||