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Sachverhalt:
Auf Antrag der SPD/CDU-Gruppe vom 07.12.2010 fördert die Hansestadt Lüneburg zur Minimierung des Energiebedarfs die energetische Sanierung von Gebäuden. Dementsprechend wurden mit Beschluss des Rates vom 16.12.2010 für das Jahr 2011 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 € in den Haushaltsplan eingestellt.
Hierfür wurde seitens der Verwaltung eine Richtlinie erarbeitet, die in der Anlage beigefügt ist. Die Richtlinie sieht im Wesentlichen vor:
· Antragberechtigt sind Hauseigentümer, deren Gebäudebestand vor 1977 errichtet wurde. · Das Förderobjekt muss im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung liegen. Zur Vermeidung einer Doppelförderung ist das Wasserviertel von der Förderung ausgenommen. · Insbesondere wird die Sanierung von Fenstern, Dächern und Fassaden gefördert.
Die Antragstellung soll mit dem beigefügten Musterexemplar erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Denkmalpflege/63040 Produkt / Kostenträger: 4318020/52300103
Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Förderrichtlinie mit Geltungsbereich, Muster des Antragsformulars
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die Förderrichtlinie für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Kenntnis.
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