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Vorlage - VO/4142/11  

 
 
Betreff: Modellprojekt "Koordinierungszentrum Kinderschutz - Kommunales Netzwerk Früher Hilfen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Otte, Marlis
Federführend:Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des JHA am 24.04.07, 19.02.09 und 04.11.09 wurde über das Projekt „Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Früher Hilfen“ (genannt „Frühe Hilfen“) ausführlich berichtet.

 

Wie in der JHA-Sitzung am 04.11.09 schon angekündigt, hat das Land Niedersachsen die Förderung der Modellstandorte erfreulicherweise bis zum 31.12.11 verlängert. Die Voraussetzungen (die Kommunen beteiligen sich mit 50 % an den Personalkosten und bauen die Prävention aus) konnten von der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg ohne weiteres erfüllt werden.

 

Näheres ist der beigefügten Kurzdarstellung zu entnehmen. Außerdem werden die Projektverantwortlichen Frau Rieckmann und Herr Hoferichter in der JHA-Sitzung ausführlich berichten.

 

Das Niedersächsische Sozialministerium hat am 04.04.11 auf der Sitzung des Lenkungsausschusses zum Modellprojekt „Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Früher Hilfen“ erklärt, dass die positiven Arbeitsergebnisse weiterhin ein besonderes Landesinteresse begründen. Eine (tendenziell langfristige) weitere Förderung auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2011 wurde zunächst für das Jahr 2012 in Aussicht gestellt. Angeboten wird dazu eine jährliche Förderung von bis zu 30.000 €, sofern sich die vor Ort eingebundenen Kommunen in gleicher Höhe beteiligen.

 

Dieser kommunale Anteil kann im Wesentlichen durch die Personalkosten der in diesem Aufgabenbereich eingesetzten städtischen Mitarbeiter (15 und 20 Stunden pro Woche) sowie den im Haushalt bereits veranschlagten Sachkostenanteil (im Produkt "erzieherischer Kinder- und Jugendschutz") dargestellt werden. Der Landkreis Lüneburg zahlt zu den Projektkosten - wie bisher - einen jährlichen Anteil von bis zu 15.000 € an die Hansestadt Lüneburg.

 

Weiter Voraussetzungen der Landesförderung sind:

 

-              Das im Rahmen der Modellphase erworbene Know-how ist an andere interessierte Jugendämter weiterzugeben.

 

-              Eine Beratung vor Ort oder eine andere Form der Unterstützung ist anzubieten.

 

-              Der fachliche Austausch zwischen den Netzwerkkoordinatoren ist zu organisieren.

 

-              Ein konkretes Konzept für den Wissens- und Erfahrungstransfer ist mit der Antragstellung vorzulegen.

 

Das „Modellprojekt“ endet mit dem 31.12.11, d.h. die Begleitung durch das Institut für Soziale Arbeit (ISA) endet. Die jährlichen Fachkonferenzen werden nicht mehr zentral organisiert und es werden keine Broschüren mehr erstellt. Das MS schlägt vor, dass die Projektinternen Workshops sowie Planungs- und Abstimmungsgespräche wie bisher reihum durchgeführt und selbst organisiert werden.

 

Durch die Weiterführung des Netzwerkes Frühe Hilfen nach Abschluss "Modellphase" sind schon weitgehend die Anforderungen des Gesetzes zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen – Bundeskinderschutzgesetz – (BKiSchG), das zum 01.01.12 erwartet wird, erfüllt.

 

Die Weiterführung des Netzwerkes „Frühe Hilfen“ und der Referentenentwurf zum BKiSchG wurden am 25.05.11 ausführlich im Beirat des Netzwerkes diskutiert. Die Mitglieder des Beirates sprechen sich nachdrücklich für eine Weiterarbeit und für die absolute Unterstützung des Netzwerkes aus.

 

Die Verwaltung sieht dieses Netzwerk als eines von vielen positiven Beispielen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg, der sich - wie dargestellt - im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Möglichkeiten an der aktiven Weiterführung des Projektes beteiligen wird.

 

Darüber hinaus finden Gespräche mit dem Gesundheitsamt bezüglich einer zukünftigen engen Kooperation statt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              30.000,--

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Entwicklung des Projektes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwicklung des Projektes (814 KB) PDF-Dokument (713 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA beschließt die Weiterführung des Netzwerkes Frühe Hilfen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Förderantrag an das MS zu stellen und die dafür nötigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.