Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen in der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 83 Abs. 4 NGO, 25 a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.
In der Anlage 1 ist die im März 2011 eingegangene noch zu genehmigende und die bereits in 2010 eingegangenen Zuwendungen, welche nachzugenehmigen sind, aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zuwendungsliste
Beschlussvorschlag:
Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.
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