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Vorlage - VO/4101/11  

 
 
Betreff: Aktuelle Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket SGB II und XII
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Beismann, Kai-Uwe
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
30.05.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)  vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) sind mit Wirkung vom 1. Januar 2011 auch die Regelungen über die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kraft getreten.

 

Hierdurch werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einer besonderen Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen und deren gezielter Förderung umgesetzt.

 

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um Leistungen wie

 

·         Zuschüsse zu Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten

·         Kostenübernahmen für Schulausflüge und Schulfahrten

·         Pauschalierte Leistungen für Schulausstattung

·         Lernförderung

·         Übernahme von Vereinsbeiträgen u. ä.

 

Generell soll das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nach der Grundsatz-entscheidung auf Bundesebene kommunal verwaltet werden, und zwar für den Personenkreis der nach SGB II Berechtigten im Jobcenter und für den Personenkreis der nach SGB XII Berechtigten durch die örtlichen Sozialhilfeträger.

Für die nach § 6b BKGG und WoGG berechtigten Kinder schließlich wird im Nds. AG SGB II die Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte vorgesehen.

 

Anträge für im Gebiet der Hansestadt Lüneburg lebende Mädchen und Jungen (Kinder) im SGB XII- und im Wohngeldbezug sollen für eine Übergangszeit  von dieser als herangezogene Kommune bearbeitet werden.

 

Geplant ist für die Zukunft eine kommunale Anlaufstelle auf Kreisebene für alle Anspruchsberechtigten des BuT. Hierzu muss zwischen Jobcenter und Landkreis Lüneburg eine einvernehmliche Regelung getroffen werden.

 

Einzelheiten wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich vortragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlagen: