Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Siehe Antrag vom 8.4.2008 und VO/2818/08:
Ergänzende Sachverhaltsdarstellung zur Beratung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 30.05.2011
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung 24.04.2008 – schon sehr frühzeitig - unter TOP 6.1 den Antrag auf Einrichtung von Pflegestützpunkten diskutiert und einstimmig beschlossen, den Antrag zur weiteren Beratung in den Sozial- und Gesund heitsausschuss zu überweisen.
Am 28.05.2009 wurde dann unter Moderation des Sozialministeriums eine „Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen gemäß § 92 c SGB XI“ zwischen den Pflegekassen, Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Landkreise und kreisfreien Städte abgeschlossen.
Danach streben die Vereinbarungspartner an, dass je kommunaler Gebietskörperschaft (Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover) eine Vereinbarung geschlossen wird, die die Einrichtung und den Betrieb mindestens eines Pflegestützpunktes sicherstellt. Dabei wird die Ansiedlung bei kommunalen Gebietskörperschaften und Seniorenservicebüros als vorrangig anzustrebende Form angesehen.
Durch Beschluss am 16.11.2010 des Ausschusses für Soziales und Gesundheit des Landkreises Lüneburg wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Einrichtung von Pflegestützpunkten“ einstimmig beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg einen Pflegestützpunkt in Trägerschaft der Hansestadt einzurichten.
Das entsprechende Konzept des Pflegestützpunktes für die REGION Lüneburg wurde durch den Fachbereich Familie und Bildung erarbeitet und mit dem Landkreis Lüneburg und den Pflegekassen, hier dem zuständigen Verband der Ersatzkassen e.V., Landesvertretung Niedersachen in Hannover abgestimmt. Der Abschluss der regionalen Vereinbarung zum 01.06.2011 ist daher vorgesehen.
Die Vorstellung des Konzeptes zum Pflegestützpunkt erfolgt im mündlichen Vortrag.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Personalkosten in Höhe der Einnahmen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: jährliche Einnahmen 40.684 € gem. Rahmenvertrag / Anlage + einmalige Fördermittel bis zu 45.000 € für den Aufbau des Pflegestützpunktes
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die ergänzende Sachverhaltsdarstellung zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes zustimmend zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung, entsprechend des Antrages der Gruppe SPD/CDU.
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