Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen der Städtebauförderung können nur investive Maßnahmen gefördert werden. Dies ist insbesondere für das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ nicht ausreichend, da gerade in diesen Gebieten soziale Maßnahmen wünschenswert und notwendig sind. Aus diesem Grund wurde zur Finanzierung von sozialen Projekten ein städtischer Verfügungsfonds eingerichtet.
Im städtischen Haushalt sind für diesen Zweck jährlich 25.000 € veranschlagt worden.
Die zur Verfügung stehenden Mittel dienen der schnellen und unbürokratischen Projektfinanzierung. Gerade diese führt zur Aktivierung der Bevölkerung und der Initiierung des Selbstorganisationsprozesses. Die einzelnen Projektträger stellen einen schriftlichen Antrag, dieser wird vom Sanierungsteam geprüft und mit den Antragstellern besprochen. Im Anschluss daran wird ein Verwaltungsvorschlag erstellt, über den im Rahmen der Koordinierungskonferenz entschieden wird. Von den für das Jahr 2011 zur Verfügung gestellten 25.000 € wurden durch Beschluss der Koordinierungskonferenz am 17.03.2011 24.340,92 € auf 25 Projekte verteilt. Es verbleibt ein Restbetrag von 659,08 €, welcher im Laufe des Jahres für weitere Ausgaben zur Verfügung steht. Die Verteilung der Mittel des Verfügungsfonds ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 25.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Aufstellung der bewilligten Projekte
Beschlussvorschlag:
Der Begleitausschuss nimmt zustimmend Kenntnis. |
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