Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Bei der in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche, die im wesentlichen im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden vom Pirolweg sowie im Westen vom OHE-Lokschuppen sowie der Ilmenau und dem Lösegraben begrenzt wird, handelt es sich im Wesentlichen um ehemalige Bahnflächen, die im Zuge von Umstrukturierung der Deutschen Bahn aus der Bahnnutzung genommen wurden, Teilflächen sind z. Z. noch gewerblich vermietet. Die Zentralität des Standortes gegenüber dem Lüneburger Bahnhof und der historischen Lüneburger Altstadt sowie die landschaftlich reizvolle Lage an Ilmenau und Lösegraben weist ein besonderes Entwicklungspotential für verschiedene Nutzungen auf. Durch den Bebauungsplan Nr. 100 "Wittenberger Bahn" und die zugehörige 56. Flächennutzungsplan-änderung soll das größtenteils brachliegende Gelände in die Lüneburger Stadtstruktur integriert und zu einem gemischten Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden. Der angesprochene Bereich ist für Bahnzwecke gewidmet und im Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Als Fortführung der Bahnnutzung ist nur ein südlich des Geltungsbereiches querendes Gleis erforderlich. Seitens des Eigentümers aurelis und der OHE sind daher Entbehrlichkeitsprüfungen und entsprechende bahnrechtliche Freistellungen / Entwidmungen vorgesehen, so dass anschließend die Planungshoheit auf die Stadt übergeht. Der Geltungsbereich wurde gegenüber den Darstellungen zum Aufstellungsbeschluss an die vorgesehene Entwicklung angepasst. Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzung für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt am 21.04.2004 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 100 „Wittenberger Bahn“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „ Wittenberger Bahn“ in einem 56. Änderungsverfahren entsprechend zu ändern.
In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.10.2010 sowie anschließendem Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 08.10.2010 bis einschließlich 27.10.2010 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 29.09.2010 bis 21.10.2010 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten Fachgutachten sind in den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans eingeflossen.
Als nächster Verfahrensschritt soll der Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten der Bauleitplanung und äußeren Erschließung sollen durch EFRE-Mittel, der verbleibende Eigenanteil durch die vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert werden. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Wittenberger Bahn“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. 2. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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