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Sachverhalt:
Die Gemeinde Oedeme hat im Jahr 1971 den Bebauungsplan Nr. 6a „Im Kamp 2“ entsprechend des damaligen Bundesbaugesetzbuches (BBauG) aufgestellt. Der überwiegende Teil des Plangebietes wurde bereits erschlossen und bebaut. Eine ca. 120 m lange Fortführung der Straße ‚Im Kamp’ als Stichstraße mit einer Wendeanlage wurde weder von der Gemeinde Oedeme noch von der Hansestadt Lüneburg nach der Eingemeindung hergestellt. Dementsprechend konnte dieser Teil des Bebauungsplans bisher nicht bebaut werden.
Der Bebauungsplan setzt für diesen unbebauten Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Zulässig sind Gebäude mit einem Vollgeschoss und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,4.
Ein neuer Grundstückseigentümer möchte hier nun entsprechend des Bebauungsplans eine Bebauung mit 9 freistehenden Einzelhäusern, als Energieeffizienzhäuser, realisieren. Die Häuser sollen der umliegenden Bebauung angepasst werden. Der Bebaubarkeit steht bisher nur die fehlende Erschließung entgegen.
Die Realisierung wird daher erst durch die Fertigstellung der öffentlichen Verkehrsfläche möglich, die der Bebauungsplan festsetzt. Der Eigentümer hat der Stadt angeboten, die Straße auf eigene Kosten herzustellen und ist bereit, dieses durch Erschließungsvertrag mit der Stadt zu sichern. Der Erschließungsvertrag wird gesondert dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Der Vorlage ist ein Plan mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans beigefügt. Das bisher unbebaute Grundstück ist grau hinterlegt. Die zukünftige Fortführung der Straße ist dargestellt.
Der rechtskräftige Bebauungsplan wird im Sitzungssaal ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 80,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: (trägt der Vorhabenträger) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Plan
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