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Vorlage - VO/4061/11  

 
 
Betreff: Schulversuch "Islamischer Religionsunterricht" an der Anne-Frank-Schule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Imke BergmannAktenzeichen:40 13 30
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
05.04.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Grundschule Anne-Frank-Schule beabsichtigt die Teilnahme am Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“.

Die Schulleiterin, Frau Tiesing-Neben, schreibt zur Begründung:

„Wir halten die Teilnahme der Anne-Frank-Schule am Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ für eine sinnvolle Alternative für den hohen Anteil unserer muslimischen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern spätestens ab Klasse 3 eine Teilnahme am Ev. Religionsunterricht ablehnen. Für diese Kinder besteht z. Zt. keinerlei Möglichkeit, an einem ähnlichen Angebot teilzunehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass hier keinerlei zusätzliche Lehrerstunden für eine Aufsicht dieser Kinder zur Verfügung stehen. Das Angebot eines „Werte- und Normenunterrichts“ ist erst ab Klasse 5 möglich.“

 

Dieser Vorlage sind als Anlagen Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Islamischen Religionsunterricht beigefügt. Zum einen sind die Voraussetzungen zur Teilnahme am Schulversuch zusammengefasst dargestellt. Die weitere Anlage ist eine Zusammenfassung der Ergebnisse von drei Jahren (2005-2008) wissenschaftlicher Begleitung des Schulversuches.

 

Die Vorschriften zur Teilnahme an einem Schulversuch ergeben sich aus § 22 des niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Nach § 22 Abs. 3 NSchG bedarf der Schulversuch der Genehmigung der Landesschulbehörde. Der vorliegende Antrag der Anne-Frank-Schule kann nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden. Die notwendigen Beschlüsse der schulischen Gremien sollen bis zu den Osterferien eingeholt werden; der Antrag soll danach über die Landesschulbehörde an das Kultusministerium weitergeleitet werden. Im Rahmen dieses Zeitplanes könnte der Schulversuch zum kommenden Schuljahr beginnen.

 

Die Schulleiterin der Anne-Frank-Schule, Frau Tiesing-Neben, ist zur Sitzung eingeladen und steht zur Erläuterung des Vorhabens sowie zur Klärung von Fragen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlagen:

 

1)      Voraussetzungen für die Teilnahme am Schulversuch

2)      Zusammenfassung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schulversuch Hinweise Frau Ballasch MK word 97 (28 KB) PDF-Dokument (67 KB)    
Anlage 2 2 081002-islam_kurz (37 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Durchführung des Schulversuches „Islamischer Religionsunterricht“ an der Anne-Frank-Schule wird das Einvernehmen hergestellt.