Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Bei der Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung und der Organschaft mit der Sparkasse Lüneburg im Jahre 2001 wurde zwischen der Hansestadt Lüneburg bzw. dem Landkreis Lüneburg und der W.LG eine Vereinbarung über die Zahlung von jährlichen Zuschüssen geschlossen. Diese Vereinbarung wurde zuletzt im Jahr 2007 im Hinblick auf die EU-Projektkoordinierung geändert und ist zuletzt bis zum 31.12.2011 befristet (siehe Anlage).
Über eine Verlängerung entscheiden laut Vereinbarung die Zuschussgeber und die Gesellschaft bis zum 30.6.2011.
In der W.LG bündeln die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg ihre Aktivitäten des Bereichs Wirtschaftsförderung. Die Aufgabenverteilung ist in dem beiliegenden Organigramm dargestellt. In den vergangenen Jahren wurden der W.LG im Rahmen der EU-Förderung zusätzliche Aufgaben übertragen, z.B. die Koordinierung von EU-Infrastrukturvorhaben oder die Abwicklung des KMU-Förderprogramms ProRegio.
Mit Blick auf die EU-Förderperiode 2007-2013 hat der Landkreis Lüneburg bereits in 2009 eine Vereinbarung bis zum 31.12.2013 mit der W.LG geschlossen. Aus diesen Gründen wird die Vereinbarung zunächst um zwei Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 420.000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 57100102 Haushaltsjahr: 2012/2013
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der W.LG wird die bestehende Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für zwei Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert. Der bisherige jährliche Zuschussbetrag in Höhe von 210.000,00€ bleibt unverändert.
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