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Vorlage - VO/4040/11  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 119 "Oedeme-Süd", 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
13.04.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
18.04.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 119 „Oedeme-Süd“ ist seit dem 16.7.2001 rechtskräftig. Der überwiegende Teil dieses Baugebietes wurde bereits erschlossen und mittlerweile auch bebaut. Nun soll der westliche Teil als zweiter Bauabschnitt erschlossen und bebaut werden.

Die Bauanträge in den vergangenen Jahren haben aber gezeigt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in einigen Punkten nicht mehr den heutigen Wünschen der Bauherren entsprechen. Es sind daher auch einige Befreiungen von den Festsetzungen im Baugebiet erteilt worden.

 

Nun sollen nach 10 Jahren die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der örtlichen Bauvorschrift für einen Teilbereich (siehe Anlage) in einem Verfahren zur 1. Änderung überarbeitet und an neuere städtebauliche Entwicklungsvorstellungen angepasst werden. Dabei wird Rücksicht auf das bestehende Ortsbild genommen, aber auch neuere rechtliche Anforderungen an das Bauen berücksichtigt.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann hierbei verzichtet werden. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei Anwendung des Bebauungsplanes wird die voraussichtlich versiegelte Fläche unter 2 ha bleiben, so dass auf eine überschlägige Prüfung der Umweltbelange verzichtet und davon ausgegangen werden kann, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen eintreten werden.

 

Mit dem Eigentümer der Fläche wird im Weiteren ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme für die Planungskosten geschlossen. Dazu wird eine gesonderte Vorlage erstellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-B 119 Änd 1 Anlage VO 4040-11 Geltungsbereich (158 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 119 „Oedeme-Süd“, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.