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Vorlage - VO/3639/10-1  

 
 
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde von Hr. Dr. Lamberg gegen Hr. Oberbürgermeister Mädge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Sorger, Wolfgang
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herr Dr. Gisbert Lamberg (Oberstaatsanwalt im Ruhestand) aus Lüneburg hatte mit Schreiben vom 07.02.2010 an die Vorsitzenden des Rates eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge erhoben, die in der Sitzung des Rates vom 09.04.2010 (Vorlage Nr. VO/3639/10) zurückgewiesen wurde.

 

Daneben hatte er am 09.03.2010 eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge an die Ratsvorsitzende gerichtet, die versehentlich an den Rat nicht weitergeleitet worden war.

Dr. Lamberg hatte sich dann diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft Lüneburg und per Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Celle gewandt und den Vorwurf der Urkundenunterdrückung erhoben. Das Strafverfahren ist mit Bescheid vom 10.12.2010 eingestellt worden. Darin war der Hinweis enthalten, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde noch nicht an den Rat weitergegeben worden war. Wörtlich heißt es:

 

"Angesichts der im Laufe der Zeit durch die vielen Schreiben des Anzeigeerstatters eingetretenen Unübersichtlichkeit des Vorganges gehe ich davon aus, dass die unterlassene Weiterleitung jedenfalls nicht vorsätzlich und in der Absicht, dem Einsender einen Nachteil zuzufügen, geschehen ist. Vielmehr dürfte Ihrerseits die Auffassung bestanden haben, die Eingaben des Anzeigeerstatters seien in der Vergangenheit bereits erschöpfend beantwortet worden."

 

Am Ende des Schreibens wird angeregt, die noch offene Dienstaufsichtsbeschwerde an den Rat vorzulegen.

 

Dem Rat werden daher hiermit die Dienstaufsichtsbeschwerde des Dr. Lamberg vom 09.03.2010 (Anlage 1), sein Schreiben vom 05.08.2010 nebst Anlagen (Anlage 2), der Bescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 10.12.2010 (Anlage 3) und das jüngste Schreiben des Herrn Dr. Lamberg vom 07.02.2011 (Anlage 4) vorgelegt. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf die Anlagen 1 bis 4 verwiesen.

Da sich der Originalvorgang bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg befindet, wird hinsichtlich der Anlage 2 um Nachsicht gebeten, dass nur Schwarzweiß-Kopien der Bilder beigefügt werden können. Sollte der Vorgang bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses oder des Rates zurückgesandt worden sein, werden die Bilder in der Sitzung nachgereicht.

 

Die in der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 09.03.2010 gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge erhobenen Vorwürfe werden unter Verweis auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. VO/3639/10 zurückgewiesen. Im Übrigen wurden auf Grundlage der Hinweise aus der Dienstaufsichtsbeschwerde folgende Maßnahmen der unteren Immissionsschutzbehörde veranlasst:

 

Am 21.10.2009 hat der Bezirksschornsteinfegermeister Bomberka auf Veranlassung der Immissionsschutzbehörde, beauftragt von der Friedhofsverwaltung, den Ofen geprüft. Herr Bomberka hat bestätigt, dass

·    der Schornsteinkopf voll funktionsfähig ist,

·    die vorgeschrieben Bedienungsanleitung ordnungsgemäß gut sichtbar ausliegt,

·    die Feuerstelle ordnungsgemäß aufgestellt ist,

·    das Brennholz ordnungsgemäß lagert,

·    das Brennholz vorschriftsmäßig eine Restfeuchte von weniger als 20 % hat (Restfeuchte wurde gemessen).

Darüber hinaus hat Herr Bomberka die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in die Technik des ordnungsgemäßen Anfeuerns unterwiesen. Es gab keine Beanstandungen.

 

Am 11.03.2010 hat der zuständige Sachbearbeiter der Immissionsschutzbehörde unangekündigt die Feuerstätte begutachtet, es trat eine schwache Rauchfahne aus dem Schornstein. Es gab keine Beanstandungen.

 

Am 12.04.2010 wurde auf Veranlassung der Immissionsschutzbehörde, beauftragt von der Friedhofsverwaltung, durch den Bezirksschornsteinfegermeister Dohlenburg eine Abluftmessung am Ofen / Schornstein vorgenommen. Es wurden der Sauerstoffgehalt, die Abgastemperatur, der Schornsteinauftrieb (Druckdifferenz), der Kohlenmonoxid- und der Staubgehalt gemessen. Es wurde bescheinigt, dass das Messergebnis der Verordnung entspricht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:              Dienstaufsichtsbeschwerde Dr. Lamberg vom 09.03.2010

Anlage 2:              Schreiben Dr. Lamberg vom 05.08.2010 inkl. Anlagen

Anlage 3:              Bescheid Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 10.12.2010

Anlage 4:              Schreiben Dr. Lamberg vom 07.02.2011 inkl. Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dienstaufsichtsbeschwerde Dr. Lamberg vom 09.03.2010 (580 KB)      
Anlage 2 2 Schreiben Dr. Lamberg vom 05.08.2010 inkl. Anlagen (2398 KB)      
Anlage 3 3 Bescheid Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 10.12.2010 (387 KB)      
Anlage 4 4 Schreiben Dr. Lamberg vom 07.02.2011 inkl. Anlagen (874 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Dr. Gisbert Lamberg aus Lüneburg vom 09.03.2010 gegen Herrn Oberbürgermeister Mädge wird zurückgewiesen.