Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist es, nach der Verlagerung der Psychiatrischen Klinik Häcklingen das Klinikgrundstück sowie die nördlich, westlich und östlich anschließenden Flächen südlich des Pilgerpfades städtebaulich neu zu ordnen. Dabei ist es das Ziel den Bereich nördlich und westlich der ehemaligen Klinik für eine bauliche Entwicklung als Erweiterung des Ortsteils Rettmer vorzubereiten und östlich der ehemaligen Klinik und der Bahn die Flächen langfristig für eine naturnahe Entwicklung als Ökopool für die Hansestadt Lüneburg zu entwickeln. Zur Vorbereitung der Planung wird der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der 52. Änderung im Parallelverfahren geändert. Hierzu wird eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 21.05.2010 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 07.06.2010 bis einschließlich 18.06.2010 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 03.06.2010 bis 21.06.2010 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Stellungnahmen sowie der angefertigten Gutachten sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Die Bodensituation machte eine aufwendige ingenieurtechnische Erarbeitung für den Umgang mit Niederschlagswasser erforderlich, deren Ergebnisse ebenfalls in den Entwurf eingearbeitet wurden. Der Bebauungsplan Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ besteht aus zwei Teilplänen. Der Teilplan I / West ist im Maßstab 1:1000 erstellt und umfasst einen Bereich westlich der Bahn, der für die städtebauliche Entwicklung südlich der Straße „Pilgerpfad“ vorgesehen ist. Der Teilplan II / Ost (Ökopool) ist im Maßstab 1:2000 erstellt und umfasst überwiegend Flächen, die östlich der Bahn liegen und zukünftig als zusammenhängende Ausgleichsfläche (Ökopool) für die Hansestadt Lüneburg entwickelt werden sollen, sowie eine Sportplatzfläche für die Grundschule Häcklingen. Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt. Der Bebauungsplan Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ Teilplan II / Ost (Ökopool) umfasst im nordöstlichen Bereich eine Fläche für die ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 105/I vom Verwaltungsausschuss am 19.2.2002 gefasst worden ist. Ziel dieses Planes ist es die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Sportfläche für die angrenzende Schule in Häcklingen vorzubereiten. Dieses Ziel wird nun mit dem hier vorgelegten Bebauungsplan Nr. 127 Teilplan II / Ost (Ökopool) erreicht. Aus diesem Grund soll mit dem Satzungsbeschluss dieses Planes das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 105/I eingestellt werden. Das gleiche gilt für die parallel durchzuführende Flächennutzungsplanänderung Nr. 46, die ebenfalls am 19.2.2002 vom Verwaltungsausschuss eingeleitet wurde. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 61030 Produkt / Kostenträger: SK 4271400/ KT 51100104 Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 „Pilgerpfad-Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |