Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Landkreis Lüneburg, die Hansestadt Lüneburg, die Gemeinde Adendorf und die Samtgemeinden Bardowick, Gellersen und Scharnebeck sehen den Bedarf und die Notwendigkeit, ihre Siedlungsentwicklung in dem Raum nördlich und westlich des Stadtgebietes der Hansestadt Lüneburg einschließlich ihrer nördlichen und westlichen Stadtteile auf der Grundlage des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Lüneburg untereinander abzustimmen. Dies schließt auch die Abstimmung über den Ausbau von Verkehrswegen und die öffentliche Infrastruktur ein.
Nachdem in mehreren Abstimmungsgesprächen alle Bürgermeister der o. a. Gemeinden die Vereinbarung positiv mit entworfen haben, will zurzeit nur die Samtgemeinde Bardowick mit ihren Mitgliedsgemeinden der Vereinbarung zustimmen. Entsprechende Beschlüsse liegen lt. Samtgemeindebürgermeister Dubber vor.
Zu diesem Zweck ist der Abschluss einer Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) beabsichtigt. Zentraler Bestandteil der Vereinbarung ist die gegenseitige Information und Abstimmung über neue Wohnbauflächen und gewerbliche Flächen sowie über größere Einzelhandelsansiedlungen.
Die IKZ baut auf der "Vereinbarung zwischen der Stadt Lüneburg und dem Flecken Bardowick zur Förderung einer gemeinsamen strukturellen Wirtschaftsentwicklung" von 1995 auf, die bereits eine gegenseitige Abstimmung, insbesondere über die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, vorsah.
Ziel der nunmehr umfassenderen IKZ ist, eine nachhaltige, untereinander vereinbarte Entwicklung der Gemeinden zu erreichen und die Aufwendungen für Siedlungsentwicklung und Infrastruktur zu verringern.
Die Vereinbarung einer Reduzierung des Flächenverbrauchs greift einer Zielsetzung der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vor. Die §§ 204 und 205 des Baugesetzbuchs und das Landesraumordnungsprogramm sowie, darauf aufbauend, jetzt auch das RROP eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit freiwilliger Zusammenschlüsse. Darin können eigene Zielsetzungen vereinbart werden. Ohne den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung, würden in den Gemeinden jeweils die ggf. stärker einschränkenden Ziele des RROP zu berücksichtigen sein.
Der Entwurf der IKZ-Vereinbarung (Stand: 05.10.2010) ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die in den §§ 6 und 9 genannten Anlagen zur Vereinbarung stehen im Ratsbüro zur Einsichtnahme zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
- Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit über die weitere Entwicklung des Raumes „Lüneburg – Nordwest“
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die weitere Entwicklung des Raumes „Lüneburg-Nordwest“ mit der Samtgemeinde Bardowick einschließlich der Gemeinden - Bardowick - Vögelsen - Mechtersen - Wittorf wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||