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Sachverhalt:
Der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) obliegt aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg seit dem 03.08.2009 die Organisation, Durchführung und Abrechnung der täglichen Führungen und Gruppenführungen im Alten Rathaus.
Die LMG trägt alle aus der Bewerbung, Organisation, Durchführung und Abrechnung der Rathausführungen entstehenden Personal- und Sachkosten. Sämtliche Erlöse aus Eintritts- und Führungsentgelten verbleiben bei der Lüneburg Marketing GmbH.
Die Eintritts- und Führungsentgelte für das Alte Rathaus sowie die Öffnungszeiten für öffentliche Rathausführungen sind in der „Gebührenordnung Altes Rathaus“ in ihrer jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Da die Erlöse aus den Eintritts- und Führungsentgelten weder in 2009 noch in 2010 die Kosten der LMG für diese Aufgabenwahrnehmung gedeckt haben, beabsichtigt die LMG eine moderate Erhöhung der Eintrittspreise. Ferner soll die Eintrittsgebühr und die Führungsgebühr zu einem Preis verschmolzen werden.
Zu den von der LMG vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen:
1.1 Preise für eine öffentliche Führung (inkl. Eintritt)
Erwachsene 5,00 EUR vorher 4,50 € (Erhöhung um 0,50 EUR) Ermäßigt 4,00 EUR vorher 3,50 € (Erhöhung um 0,50 EUR) Kinder bis zu 6 Jahren frei (unverändert) Kinder 6-17 Jahre 3,00 EUR (neu, vorher mussten Kinder ab 6 Jahren voll bezahlen, sofern nicht die Familienkarte zum Zuge kam)
Familienkarte (2 Erwachsene mit bis zu 3 Kindern im Alter von 6-17 Jahren (vorher nur mit bis zu 2 Kindern im Alter von 6-14 Jahren) 12,00 EUR (2,40 €/ TN bei 5 TN) vorher 11,00 EUR (2,75 €/TN bei 4 TN) (Verringerung um 0,35 EUR)
1.2 Preise für eine angemeldete Gruppenführung (inkl. Eintritt)
Gruppengröße max. 25 Personen 85,00 EUR (3,40 €/TN bei 25 TN) vorher 56,00 EUR bis 12 TN (4,66 €/TN bzw. 3,80 €/ TNbei 25 TN)
Fremdsprachige Gruppenführung 100,00 EUR (4,00 €/ Person bei 25 TN) vorher 61,00 € bis 12 TN (5,08 €/TN bzw. 4 €/TN bei 25 TN)
Wie sind diese Preisveränderungen im Vergleich zu anderen Lüneburger Museen zu bewerten ?
Die neuen Preisvorstellungen der LMG sind danach noch deutlich geringer als die Preise beim Deutschen Salzmuseum und dem Kloster Lüne. Lediglich beim Ostpreußisches Landesmuseum sind die Preise niedriger. Hier scheint es aber durchaus berechtigt, die Preisstruktur des Ostpreußisches Landesmuseum zu hinterfragen.
Ferner hält es die LMG für sinnvoll, die Öffnungszeiten wie folgt zu ändern:
2 Öffnungszeiten für öffentliche Rathausführungen
Dienstag bis Samstag 11.00 – 12.00 Uhr vorher: 11.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 13.30 Uhr vorher: 14.00 – 15.00 Uhr 14.30 – 15.30 Uhr vorher: 15.00 – 16.00 Uhr 16.00 – 17.00 Uhr neu (1 zusätzl. Führung)
Sonn- und feiertags 11.00 – 12.00 Uhr vorher: 11.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 15.00 Uhr vorher: 14.00 – 15.00 Uhr
Mit diesem Vorschlag wird eine zusätzliche Führung pro Tag angeboten.
Der Aufsichtsrat der LMG hat sich in seiner Sitzung am 15.06.2010 mit der Änderung der Preise und der Öffnungszeiten befasst und diese befürwortet.
Die Zuständigkeit für die Festlegung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte liegt jedoch gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 NGO beim Rat der Hansestadt Lüneburg.
Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgeschlagenen Preisänderungen vertretbar, zumal sie nicht nur Erhöhungen, sondern auch Verringerungen enthalten. Ferner liegt die letzte Erhöhung bereits über 7 Jahre zurück (letzte Erhöhung erfolgte zum 01.07.2003 gem. Ratsbeschluss vom 02.07.2003). Besonders hervorzuheben ist, dass die neue Preisgestaltung übersichtlicher ist und familienfreundlichere Tarife enthält. Es wird daher empfohlen, die Preisänderungen zu beschließen.
Des Weiteren wird empfohlen, die Änderungen nicht mehr in einer Gebührenordnung, sondern eine Aufstellung der Entgelte zu beschließen, da das Benutzungsverhältnis rein privatrechtlicher Natur ist. Auch in der Vergangenheit wurde keine formelle Gebührensatzung beschlossen. Um Irritationen zu vermeiden, sollte der Begriff „Gebühren“ zukünftig nicht mehr verwendet werden.
Eine Gegenüberstellung der bisherigen Gebührenordnung und der zukünftigen Entgeltaufstellung (inkl. Öffnungszeiten) ist der Anlage 1 zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Anlage 1 – Gegenüberstellung der Gebühren/ Entgelte und Öffnungszeiten der Fassung vom 12.05.2004 und vom 01.02.2011
Anlage 2 – Aufstellung Entgelte und Öffnungszeiten für Rathausführungen mit Wirkung zum 01.02.2011
Beschlussvorschlag:
Die im Ortsrecht der Hansestadt Lüneburg festgeschriebenen Gebühren für Ratshausführungen und Öffnungszeiten (41-11) in der Fassung vom 12.05.2004 werden in Entgelte für Rathausführungen umbenannt und durch die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung mit Wirkung zum 01.02.2011 ersetzt. |
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