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Sachverhalt: In den Jahren 2009/2010 wurden in der Kindertagesstätte „Am Kreideberg“ Erweiterungsarbeiten durchgeführt. Zu dieser Maßnahme gehörten Arbeiten an der Küche, den Verwaltungsräumen, den Mehrzweckräumen und der Heizungsanlage.
Neben den bereits durchgeführten Arbeiten ist noch eine energetische Sanierung des vorhandenen Flachdachs geplant. Durch diese Maßnahme würde sich der Energieverbrauch des Gebäudes erheblich verringern. Die Submissionsergebnisse der Ausschreibungen zu den bisher ausgeführten Arbeiten ergaben ein ungünstiges Ergebnis. Begründen lässt sich dieses Ergebnis durch die - zu diesem Zeitpunkt – vorherrschende große Nachfrage am Arbeitsmarkt. Bisher standen im Haushaltsjahr 2010 für die Gesamtsanierung 541.000 Euro zur Verfügung. Die Maßnahme wurde im Wesentlichen aus Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert. Um die energetische Sanierung des Flachdaches nun durchführen zu können, werden darüber hinaus 50.000 Euro benötigt, die im bisherigen Mittelansatz nicht eingeplant waren.
Aus diesem Grunde beantragt der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft für die energetische Sanierung des Flachdachs der Kindertagesstätte Am Kreideberg 50.000 Euro als überplanmäßige Ausgabe.
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe stehen Mehreinnahmen aus dem Konjunkturprogramm II (Pauschalmittel) in Höhe von 28.984,50 EUR zur Verfügung. Der städtische Eigenanteil von 25 % ist bereits in Abzug gebracht. Darüber hinaus kann der Restbetrag in Höhe von 21.015,50 EUR aus der Investition 01-243-004 „Energetisches Sanierungsprogramm Schulen“ erfolgen. Die Mittel stehen im Jahr 2011 als Haushaltsrest des Vorjahres zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000 Euro c) an Folgekosten: - d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 57000 Produkt / Kostenträger: 361101 Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: - Anlagen:
Beschlussvorschlag: Gemäß § 89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von 50.000 Euro für die Sanierung der KiTa Kreideberg zugestimmt. |
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