Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Um neue Gewerbeflächen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Lüneburg zu schaffen und die infrastrukturellen Vorteile durch den geplanten Bau der Bundesautobahn A 39 optimal für die Hansestadt Lüneburg zu nutzen, wird die Schaffung eines neuen Gewerbegebiets im Bereich Bilmer Berg / Hohes Feld beabsichtigt. Zur Schaffung des damit erforderlichen Baurechts wird ein gemäß § 30 Abs. 1 BauGB qualifizierte Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ aufgestellt, mit welchem die Entwicklung des Gebiets planungsrechtlich gesteuert und festgesetzt werden wird. Das Plangebiet ist ca. vier Kilometer von der Innenstadt entfernt. Die zukünftige Gewerbefläche wird dabei im Norden und Osten durch die Trassen der Bundesstraße 216 und der Bundesautobahn 39, im Süden durch die Stadtgrenze zu Wendisch Evern / Samtgemeinde Ostheide und im Westen durch landwirtschaftliche Flächen, ein Waldstück sowie das bestehende Gewerbegebiet Hagen/Bilmer Berg I begrenzt. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 103/I „Gewerbegebiet Hagen / Bilmer Berg I“ wird teilweise durch die Neuplanung überlagert und muss beim Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ in den überlappenden Bereichen (Gemarkung Lüneburg, Flur 57, Flurstücke 9/65 [Teilfläche], 9/102 und 73/233 [Teilfläche]) aufgehoben werden. Die anderweitige Verwendung der dort befindlichen Ausgleichsflächen muss an anderer, geeigneter Stelle kompensiert werden. Von der Wohnbebauung in der Ortslage Alt-Hagen wird ein Abstand von mindestens 350 Metern eingehalten. Falls erforderlich können im Gewerbegebiet Nutzungseinschränkungen zum Immissionsschutz festgesetzt werden. Die Erschließung erfolgt über das Gewerbegebiet Hagen / Bilmer Berg I, eine spätere Anbindung an die B 216 und die L 221 wird angestrebt. Das Verfahren wird eng mit dem Landesstraßenbauamt bezüglich der Planfeststellung zur BAB 39 / B 216 abgestimmt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sind eine frühzeitige und eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchzuführen. Neben der Erstellung eines Umweltberichts wird die Einholung diverser Fachgutachten zu Verkehr, Immissionsschutz (Schall, Stäube und Gerüche), Entwässerung, Boden- und Grundwasserschutz sowie evtl. Artenschutz notwendig. Aktuell sind im Flächennutzungsplan Flächen für Wald, Landwirtschaft und eine Potentialfläche für Windenergieanlagen im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 103/II „Bilmer Berg II“ dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot aus § 8 Abs. 2 BauGB entsprechen zu können, wird im Parallelverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Weitere Informationen werden seitens der Verwaltung in der Sitzung vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten
werden im weiteren Verfahren ermittelt. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Verfahrensablauf und
Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: · Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 103/II „ Bilmer Berg II“. · Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103/II „ Bilmer Berg II“ erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung und Aushang der Planentwürfe im Bereich Stadtplanung durchzuführen. |
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