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Vorlage - VO/3946/10  

 
 
Betreff: Ausbau der Straße „Vor dem Bardowicker Tore“ in dem Abschnitt von der Einmündung Reichenbachstraße bis Einmündung Am Alten Eisenwerk , Vorstellung der Planung und Bildung eines Abschnitts nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Richter, Angelika
2. Schmiedebach, Christoph
3. Dr. Rehbein, Karl-Heinz
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
31.01.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für das Haushaltsjahr 2011 ist der Ausbau der Straße „Vor dem Bardowicker Tore“ in dem o. g. Abschnitt vorgesehen. Hierbei handelt es sich um ein Teilstück der Gesamtanlage Vor dem Bardowicker Tore/Hamburger Straße. Ein Ausbau der weiteren Anlage ist für die nächsten Jahre geplant, allerdings ist die Finanzierung noch nicht geklärt. Um für den 1. Bauabschnitt möglichst zeitnah Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Hansestadt Lüneburg erheben zu können, ist es erforderlich einen formellen Abschnitt zu bilden. Dies ist in diesem Fall möglich, da die von der Rechtsprechung geforderten Kriterien, wie Gleichwertigkeit im Ausbau und der Beitragsbelastung der Anlieger aller Abschnitte sowie die örtliche Abgeschlossenheit, z. B. durch Einmündung von Straßen gegeben sind. Die Entscheidung über die Abschnittsbildung trifft gem. § 3 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Rat.

 

Der geplante Ausbau der Straße in zwei Bauabschnitten und die vorgesehene Verkehrsführung wird anhand von Plänen in der Sitzung vorgestellt.

 

Den Eigentümern der Grundstücke an dem o. g Abschnitt wurde die geplante Maßnahme im Rahmen einer Anliegerversammlung am 10.11.2010 vorgestellt. Für die Gewerbetreibenden wurde bereits vorab eine gesonderte Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Folgende Anregungen und Bedenken wurden von den Anliegern vorgebracht:

 

Punkt 1

Von Anliegern der Grundstücke auf der westlichen Seite der Straße in dem Bereich Am Kreideberg bis Zufahrt zu den Grundstücken Nr. 17 – 19 wird die grundsätzliche Notwendigkeit der Maßnahme in Frage gestellt. Sie führen an, dass die Kreuzungsbereiche erst neu gestaltet wurden und dabei Teile der Straße „Vor dem Bardowicker Tore“ erneuert wurden. Der zwischen diesen bereits erneuerten Flächen liegende Straßenteil könnte durch eine Unterhaltungsmaßnahme in Stand gesetzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Zuge der VEP-Maßnahme wurden im Bereich Reichenbachstraße – Auf der Hude Deckensanierungsmaßnahme durchgeführt. Diese Sanierung führte zu keiner Verbesserung der mangelnden Tragfähigkeit des Gesamtaufbaus, sondern ist als Unterhaltungsmaßnahme einzustufen. Das Erfordernis einer Grunderneuerung mit Verstärkung des Fahrbahnaufbaus bleibt davon unbenommen.

 

Der Bereich von der Einfahrt zur Fa. Medimax bis zur Einmündung Moldenweg/Am Alten Eisenwerk wurde im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs erneuert. Die jetzt geplante Maßnahme wird an dieser Stelle weitergeführt.

 

Punkt 2

 

Zahlreiche Einwendungen kamen von den Eigentümern der Hinterliegergrundstücke Vor dem Bardowicker Tore 17 bis 17c und 19 wegen der Zufahrt zu den Grundstücken. Die beiden Grundstücke liegen gegenüber der Einmündung der Straße Auf der Hude. Aufgrund der Verkehrsführung ist stadtauswärts ein Abbiegen nach links auf die Grundstücke nicht erlaubt. Die Anlieger bestehen darauf, dass im Zuge des Umbaus der Straße eine Linksabbiegespur für sie eingerichtet wird. Zusätzlich bitten sie um die Verlegung des Haltebalkens an der Ampel, damit sie sich während der Rotphase der Ampel auf der Straße Vor dem Bardowicker Tore mit ihren Fahrzeugen in den Verkehr einsortieren können.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die geforderte Linksabbiegemöglichkeit stadtauswärts fahrend zu den Grundstücken Vor dem Bardowicker Tore 17–19 wurde geprüft. Zurzeit müssten im Einmündungsbereich der Straße Auf der Hude zwei Fahrspuren gequert werden, um auf die Grundstücke zu fahren. Ein derartiges Fahrverhalten entspricht bereits heute nicht den straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Nach Umsetzung der geplanten Verkehrsführung müssten drei Fahrspuren gequert werden. Da dies verkehrstechnisch ein hohes Unfallrisiko birgt, besteht hier keine Aussicht, dem Wunsch der Anwohner nach Einrichtung einer besonderen Linksabbiegespur in diesem Bereich zu entsprechen.

 

Das Verlegen des Haltebalkens ist nicht möglich, da er an dieser Stelle vorgeschrieben ist. Geprüft wird, ob die Einrichtung einer zweiten, abgesetzten Wartelinie mit dem Zusatzschild „Bei Rot hier halten“ mit der verkehrlichen Leistungsfähigkeit vereinbar ist.

 

Punkt 3

Die Eigentümer der Grundstücke Vor dem Bardowicker Tore 6a und 6b bitten zu prüfen, ob für ihre Mieter eine Möglichkeit geschaffen werden kann, stadteinwärts fahrend nach links auf die Grundstücke abzubiegen. Dies ist bisher verboten und soll auch nach dem geplanten Ausbau nicht möglich sein. Alternativ wird die Einrichtung eines „gesicherten U-Turns“ angeregt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Grundstücke Vor dem Bardowicker Tore 6a und 6b sind gemäß dem Bebauungsplan zur Straße Am Alten Eisenwerk erschlossen. Die Zufahrten zur Straße Vor dem Bardowicker Tore wurden im Zuge der Befreiung als Rechts-Rein/Rechts-Raus-Lösung genehmigt. Aufgrund der örtlichen Situation und des hohen Verkehrsaufkommens wird keine Möglichkeit gesehen, das Linksabbiegen auf die Grundstücke zu ermöglichen.

 

Im Rahmen des Ausbaus werden alle vorhandenen Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten in diesem Straßenabschnitt erhalten, aber keine neuen geschaffen. Weitere Zu- und Abfahrten würden u. a. den Verkehrsfluss auf der Straße behindern.

 

Die Einrichtung eines „gesicherten U-Turns“ wurde vom Bereich 72 geprüft, mit dem Ergebnis, dass dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist.

 

Punkt 4

 

Die geplante Querungshilfe in Höhe der Zuwegung zum Kreidebergsee wird von einigen Anliegern als überflüssig angesehen, da an dieser Stelle nur wenige Fußgänger oder Radfahrer die Fahrbahn überqueren.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Mehrkosten der Querungshilfe gegenüber der durchgehenden Fahrbahn mit Markierung sind gering und wiegen nicht den Zugewinn der damit erreichbaren Sicherheit für Fußgänger auf. Darüber hinaus ist der potenzielle Querungsbedarf durch die neue Bebauung auf der Ostseite der Straße gestiegen. Die Querungshilfe sollte deshalb hergestellt werden. Da es sich um eine verkehrsregelnde Maßnahme handelt, fließen die Kosten hierfür nicht in den betragsfähigen Aufwand.

 

Punkt 5

Der Eigentümer des Grundstücks Vor dem Bardowicker Tore 7 äußert Bedenken gegen die seit  Mai praktizierten Einsatzfahrten der Polizei, die seitdem aus der gegenüberliegenden Grundstückszufahrt ausfahren. Da hier ein Rechtsfahrgebot besteht, müssen die Einsatzfahrzeuge bei einer Ausfahrt nach links das Sondersignal („Sirene“) einschalten. Hiervon fühlen sich die Bewohner unnötig gestört, da die Ausfahrt bei Einsatzfahrten bisher direkt zur Reichenbachkreuzung hin erfolgte. Er fordert, dass die Polizei wieder zur Benutzung der Ausfahrt am Reichbachplatz verpflichtet wird. Ferner gibt er zu Bedenken, dass bei Umsetzung der Planung Rettungseinsätze des ASB behindert würden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

In einem Gespräch hat die Polizei dargelegt, dass ein Verzicht auf die jetzige Ausfahrt nicht möglich ist. Die vom Anwohner geäußerten Bedenken gegen die neue Spuraufteilung wurde von der Polizei nicht geteilt, sofern baulich eine Überfahrt zu den stadteinwärts führenden Fahrspuren sichergestellt ist.

Auch seitens des ASB bestehen keinerlei Bedenken gegen die geplante Maßnahme.

 

Punkt 6

Die Eigentümer der Grundstücke Vor dem Bardowicker Tore 3 bis 15 (westliche Straßenseite) wünschen ein Beweissicherungsverfahren rechtzeitig vor Begin der Baumaßnahme.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Ein Beweissicherungsverfahren wurde in der Anliegerversammlung zugesagt.

 

Punkt 7

Es ist vorgesehen, die Masten für die Beleuchtung zu versetzen. Seitens der Anlieger wird darum gebeten, die Masten für die Beleuchtung und die Verkehrsschilder so aufzustellen, dass Fußgänger und Radfahrer nicht behindert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Hansestadt Lüneburg wird, wie bei allen Baumaßnahmen, bemüht sein, bei der Standortwahl der Masten für Beleuchtung und Verkehrsschilder die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen.

 

Punkt 8

Von einigen Anliegern wurde angeregt, die Buslinie 5014 statt bisher über die Straße Am Kreideberg über die Hindenburgstraße zu führen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Vorschlag, die Linie 5014 über die Hindenburgstraße zu führen, wurde durch die KVG mit dem Ergebnis geprüft, dass es unverzichtbar ist,  weiterhin die Straße Am Kreideberg mit der Linie 5014 zu befahren, da diese Straße frei von Stauungen in den Verkehrsspitzen ist und somit einen unverzichtbaren Bestandteil zur Fahrplangenauigkeit darstellt.

 

Punkt 9

Eine Autovermietung, Vor dem Bardowicker Tore 21, parkt ihre Fahrzeuge teilweise auf dem Gehweg. Das sollte zukünftig durch eine Baumaßnahme verhindert werden. Außerdem fahren die Fahrzeuge ständig über den Geh- und Radweg auf die Fahrbahn. Die Ausfahrt sollte nicht noch erweitert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die ungeordnete Parksituation im Bereich der Autovermietung ist bekannt. Die Hansestadt Lüneburg ist bemüht, hier baulich für geordnete Verhältnisse zu sorgen.

 

Punkt 10

Der Eigentümer des Grundstücks Vor dem Bardowicker Tore 15 bittet im Zuge der Baumaßnahme um Absenkung des Bordsteins vor seinem Grundstück um einen PKW-Stellplatz schaffen zu können. Vor dem Haus Nr. 11 wurden auf diese Weise zwei Stellplätze geschaffen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die verfügbare Grundstückstiefe vor dem Haus Nr. 15 beträgt ca. 4,20 m. Diese Tiefe unterschreitet die notwendige Tiefe von 5,00 m deutlich. Die als Beispiel herangezogenen Stellplätze vor Haus Nr. 11 sind tatsächlich vorhanden. Die erforderliche Grundstückstiefe wurde durch Überbauen öffentlicher Fläche erreicht. Eine Genehmigung für das Überbauen der Einfriedung ist weder durch Katasterunterlagen noch durch Bauakten der Stadt belegbar. Es liegt somit eine Tatsachenentscheidung vor, die aber nicht die Genehmigung zusätzlicher, irregulärer Stellplätze rechtfertigt.

 

Punkt 11

Es ist geplant, die beiden Fahrspuren stadtauswärts von der Einmündung Reichenbachstraße bis zur Einmündung Auf der Hude zusammenzulegen. In diesem Zusammenhang wird angezweifelt, dass der PKW-Verkehr auf der Straße Auf der Hude weniger geworden ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Pkw-Verkehr auf der Straße Auf der Hude ist deutlich geringer als früher. Das Zusammenlegen der beiden Spuren ist daher sinnvoll, da die Geometrie der Einmündung reduziert werden kann und damit die Leistungsfähigkeit steigt. 

 

Punkt 12

Es wird bezweifelt, ob die zwei Geradeausspuren stadteinwärts vor der Einmündung der Straße Auf der Hude angebracht sind. Durch die zweite Spur wird das Abbiegen nach links von den Grundstücken Vor dem Bardowicker Tore 17 – 19 verhindert. Außerdem verleitet sie zum Rasen und Drängeln.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die zweite Geradeausspur stadteinwärts vor der Einmündung Auf der Hude verbessert die verkehrliche Leistungsfähigkeit.

 

Punkt 13

Es wurde vorgeschlagen, die Querung der Straße Vor dem Bardowicker Tore durch Radfahrer von der Fahrbahn der Straße Auf der Hude auf den Radweg stadteinwärts zu überdenken. Dafür könnte der an der Ostseite der Straße Vor dem Bardowicker Tore verlaufende Radweg für eine Nutzung in beide Richtungen freigegeben und entsprechend ausgebaut werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Radfahrer bewusst auf der Ostseite und damit gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu führen, entspricht nicht den Vorgaben der StVO.

 

Punkt 14

Es wurde die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgeschlagen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entspricht nicht dem verkehrlichen Leistungsbedarf einer Hauptverkehrsstraße, überdies würde die Förderung entfallen.

 

Punkt 15

Es wurde angeregt, die durchgehende Insel im Bereich der Einmündung Reichenbachstraße bis Auf der Hude durch Sperrflächen zu ersetzen. Die Sperrflächen würden auch das Durchkommen von Einsatzfahrzeugen ermöglichen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Soweit dies möglich ist, wird die bisher geplante Trenninsel durch eine Sperrfläche ersetzt.

 

Punkt 16

Es wird angeführt, dass die Rad- und Fußwege nicht älter als 20 Jahre sind und somit die übliche Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der westliche Radweg wurde im Zuge des VEP (ca. 1992) erneuert. Radwege unterliegen nicht der Beitragspflicht. Alle anderen Nebenflächen sind bis auf geringe Teilstrecken älter als 20 Jahre. Flächen die nicht die Kriterien der Straßenausbaubeitragssatzung erfüllen, werden nicht umgelegt. Eine Erneuerung ist dennoch erforderlich, um einen höhengerechten Ausbau zu erreichen.

 

Punkt 17

Mehrere Anlieger verweisen auf die Sondersatzung für die Goseburgstraße, mit der im Jahre 2003 der Anteil der Betragspflichtigen auf 5 % reduziert wurde. Sie führen an, dass auch für die Straße Vor Bardowicker Tore eine Sondersatzung beschlossen werden müsse, da auch hier ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu einer hohen Belastung der Anlieger führt. Angeregt wurde auch eine Abschnittsbildung für den Bereich Reichenbachstraße bis Auf der Hude, um die Eigentümer der überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke zu entlasten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Straßenausbaubeitragsrecht ist der beitragsfähige Aufwand nach der Konzeption der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften nach Maßgabe der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Anlage jeweils gebotenen Vorteile auf die Allgemeinheit einerseits und der Gruppe der betroffenen Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigten andererseits zu verteilen.

 

Wie der damaligen Sitzungsvorlage zum Ratsbeschluss zu entnehmen ist, ergab sich unter Zugrundelegung der gesamten Verkehrsbelastung auf dem Straßenzug „Goseburg“ einerseits und dem von den Anwohnergrundstücken ausgehenden Ziel- und Quellverkehr ein prozentualer Anteil von rd. 5 %. Ausschlaggebend für die beitragsrechtliche Sonderbehandlung war letztlich jedoch die Tatsache, dass der durchschnittliche Schwerlastverkehr mit über 16 % am Tag und über 10% in der Nacht weit über dem normalen Schwerlastverkehr auf Hauptverkehrsstraßen in Lüneburg lag. Der damalige schadhafte Straßenzustand der Goseburg wurde auch in erster Linie durch den erheblich gestiegenen Schwerlastverkehr verursacht.

Eine vergleichbare Situation, nach der eine als Industriestraße mit erheblichem Schwerlastverkehr einzustufende Anlage durch ein Wohngebiet führt, liegt bei der Straße Vor dem Bardowicker Tore nicht vor. Nach den maßgeblichen Festsetzungen der gültigen Bebauungspläne sind die bevorteilten  Grundstücke als Kerngebiete, Mischgebiete bzw. Sondergebiete ausgewiesen.  Insbesondere von den gewerblich genutzten Grundstücken  geht dabei gegenüber der Straße Goseburg  ein sehr viel stärkerer und um ein vielfach höherer Ziel- und Quellverkehr aus, so dass Gründe für eine abweichende satzungsmäßige Vorteilsbemessung für die Straße „Vor dem Bardowicker Tore“ nicht gegeben sind.

 

Auch eine aus den Reihen der Anliegerschaft gewünschte Abschnittsbildung von der Einmündung Reichenbachstraße bis zur Einmündung der Straße Auf der Hude zur Beitragsreduzierung der nicht gewerbetreibenden Anlieger ist nicht möglich. Die Abschnittsbildung stellt ausschließlich ein im Interesse der Finanzsituation der Gemeinden zugelassenes Vorfinanzierungsinstitut dar. Deshalb haben sich Ermessenserwägungen grundsätzlich auf die Vorfinanzierungsfunktion zu beschränken. Die Erwägung darüber, ob sich eine abschnittsweise Abrechnung günstiger für die betroffenen Grundstückseigentümer auswirkt, stellt einen Ermessensfehler dar und ist deshalb unzulässig.

 

Punkt 18

Ein Anlieger führt an, dass § 83 NGO zwar vorsehe, dass die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die erbrachten Leistungen zu beschaffen haben, eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bestehe aber nicht. Die Stadt Lüneburg könne, müsse aber keinesfalls Straßenausbaubeiträge erheben. Für die Straße Vor dem Bardowicker Tore, bei der aufgrund der Verkehrslast der Anliegerverkehr verschwindend gering ist, sollte von der Erhebung der Beiträge abgesehen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 11.6.1992 darauf hingewiesen, dass das Finanzierungsinstrument „ Straßenausbaubeitragssatzung“ grundsätzlich erhalten geblieben ist. Nach Darlegung der  Bezirksregierung bedeutet dies, dass insbesondere die um Bedarfszuweisungen nachsuchenden Kommunen mit nicht ausgeglichenem Verwaltungshaushalt ( heute: Ergebnishaushalt ) auch in Zukunft auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht verzichten können, wenn sie den Nachweis erbringen wollen, dass sie alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

An dieser Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert. Die Hansestadt Lüneburg ist aufgrund der im Jahre 1992 beschlossenen Straßenausbaubeitragssatzung und der sich daraus ergebenden Beitragserhebungspflicht gehalten,  die Eigentümer/Erbbauberechtigten  der im beitragsrechtlichen Sinne bevorteilten Grundstücke zu Straßenausbaubeiträgen heranzuziehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:              350.000,00


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 3 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung die Bildung des Abschnitts Vor dem Bardowicker Tore von der Einmündung Reichenbachstraße bis zur Einmündung Am Alten Eisenwerk.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Eigentümern/Erbbauberechtigten Ablösevereinbarungen im Sinne von § 12 der Straßenausbaubeitragssatzung zu schließen.

 

Die Bedenken und Anregungen der Anlieger werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Straße „Vor dem Bardowicker Tore“ in dem Abschnitt Einmündung Reichbachstraße bis Einmündung Am Alten Eisenwerk entsprechend der vorgestellten Planung durchzuführen.