Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung
sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen in der
Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung (§§ 83 Abs. 4 NGO, 25 a GemHKVO) für die Kommunen
konkret geregelt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom
25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw.
Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis
höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert
von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat. Im Zeitraum Oktober 2010 sind die in der Anlage 1 zu dieser
Vorlage aufgeführten entsprechenden Zuwendungen eingegangen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zuwendungsliste
Beschlussvorschlag: Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird
zugestimmt. |
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