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Vorlage - VO/3906/10  

 
 
Betreff: Annahme von Zuwendungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Krause, Gabriele
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen Bearbeiter/-in: Krause, Gabriele
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen in der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 83 Abs. 4 NGO, 25 a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat.

 

Im Zeitraum Oktober 2010 sind die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage aufgeführten entsprechenden Zuwendungen eingegangen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Zuwendungsliste

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 November (29 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.