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Vorlage - VO/3902/10  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Widmung:

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt übernommen.

Gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt (§ 48 NStrG).

 

Einziehungen:

Gem. § 8 Absatz 1 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße einziehen, wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Straße sprechen.

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu geben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefasst werden. Vor Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen.

 

Widmung und Teileinziehung von Verkehrsflächen an der Willy-Brandt-Straße/ Stresemannstraße:

Die Widmung soll der Lage der Verkehrsflächen in der Örtlichkeit angepasst werden.

 

 

Einziehung einer Teilfläche in der Käthe-Kollwitz-Straße:

Die Teilfläche der Käthe-Kollwitz-Straße hat keine Verkehrsbedeutung mehr.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

e)  mögliche Einnahmen:  Veräußerung der eingezogenen Teilfläche Käthe-Kollwitz-Straße

Anlagen:

Anlagen:

Lagepläne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 am_wildgehege (239 KB)      
Anlage 2 2 gut_wienebüttel (226 KB)      
Anlage 3 3 reichenbachstr (611 KB)      
Anlage 4 4 eckermannstr (362 KB)      
Anlage 5 5 willy_brandt_str (226 KB)      
Anlage 6 6 kaethe_kollwitz_str (254 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

Widmung:

Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

Am Wildgehege                                         Gemarkung Ochtmissen, Flur 5, Flurstück 14/37

 

Gut Wienebüttel                                        Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Teile des Flurstücks 21/11

 

Reichenbachbrücke                                  Gemarkung Lüneburg, Flur 23, Flurstück 104/32 tlw. und Flur 4, Flurstück 12/57 tlw.

 

Eckermannstraße                                     Gemarkung Lüneburg, Flur 38, Flurstück 4/139

 

Stresemannstraße                                    Gemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 80/27, 99/13 und 102/18

 

 

Einziehung:

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen. Die Absicht, diese Flächen einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Willy-Brandt-Straße                                  Gemarkung Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 119/33, 79/35 und 79/36

                                                                 

 

Käthe-Kollwitz-Straße                               Gemarkung Lüneburg, Flur 57, Flurstück 61/117 tlw.