Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Widmung: Die
im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche
Verkehrsflächen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch
hergestellt und befinden sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Durch die
Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a.
bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt übernommen. Gem.
§ 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der
Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet
der Hansestadt liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt (§ 48 NStrG). Einziehungen: Gem.
§ 8 Absatz 1 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße einziehen,
wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist oder überwiegende Gründe des
öffentlichen Wohles für die Beseitigung der Straße sprechen. Die
Absicht der Einziehung ist 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu
machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der
Einziehung ortsüblich bekannt zu geben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss
gefasst werden. Vor Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken
der Bevölkerung zu berücksichtigen. Widmung
und Teileinziehung von Verkehrsflächen an der Willy-Brandt-Straße/
Stresemannstraße: Die
Widmung soll der Lage der Verkehrsflächen in der Örtlichkeit angepasst werden. Einziehung
einer Teilfläche in der Käthe-Kollwitz-Straße: Die Teilfläche der
Käthe-Kollwitz-Straße hat keine Verkehrsbedeutung mehr. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Veräußerung der eingezogenen Teilfläche
Käthe-Kollwitz-Straße Anlagen: Lagepläne
Widmung: Die
nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6
NStrG gewidmet: Am Wildgehege Gemarkung Ochtmissen, Flur
5, Flurstück 14/37 Gut Wienebüttel Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Teile des Flurstücks 21/11 Reichenbachbrücke Gemarkung
Lüneburg, Flur 23, Flurstück 104/32 tlw. und Flur 4, Flurstück 12/57 tlw. Eckermannstraße Gemarkung
Lüneburg, Flur 38, Flurstück 4/139 Stresemannstraße Gemarkung
Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 80/27, 99/13 und 102/18 Einziehung: Die nachstehend aufgeführten
Verkehrsflächen werden gem. § 8 Abs. 1 NStrG eingezogen. Die Absicht, diese
Flächen einzuziehen, ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht
unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung
etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen
gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. Willy-Brandt-Straße Gemarkung
Lüneburg, Flur 26, Flurstücke 119/33, 79/35 und 79/36 Käthe-Kollwitz-Straße Gemarkung
Lüneburg, Flur 57, Flurstück 61/117 tlw. |
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