Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Hansestadt Lüneburg ist Eigentümerin der in Lüneburg, Schomakerstraße 10 und 12
gelegenen Grundstücke und dem angrenzenden städtischen Spielplatz. Es handelt
sich um die Flurstücke 4/62 (Schomakerstraße 10), 4/65 (Schomakerstraße 12) und
4/88 (Spielplatz) jeweils der Flur 1 der Gemarkung Lüneburg zur Größe von
1.230 m² (Schomakerstraße 10), 1.234 m² (Schomakerstraße 12) und 5.742 m²
(Spielplatz). An den Grundstücken
„Schomakerstraße 10“ und „Schomakerstraße 12“ ist
jeweils ein Erbbaurecht bis zum 31.05.2013 zugunsten der Erbbauberechtigten
Sigrid Neils (Schomakerstraße 10) und Klaus Güthling (Schomakerstraße 12)
bestellt. Der jährliche Erbbauzins beträgt für die Schomakerstraße 10 zur Zeit
294,56 €, für die Schomakerstraße 12 zur Zeit 291,09 €. Die
Erbbauberechtigten Neils und Güthling möchten jeweils ca. 592 m² bzw. 500 m²
für eine weitere Bebauung abgeben und die restlichen Flächen vorzeitig
verlängern. Eine vorzeitige Verlängerung der Erbbaurechtsverträge um 90 Jahre
bis zum 31.05.2100 erfolgt unter Modifizierung der bestehenden Verträge an
heutige Verhältnisse. Auf dem
Flurstück 4/88 befindet sich ein städtischer Spielplatz. Angrenzend an die
Grundstücke „Schomakerstraße 10“ und „Schomakerstraße
12“ wurden bisher Teilflächen des Spielplatzes in der Größe von ca. 250
m² als Gartenland verpachtet, wobei eine Pachtfläche seit Jahren brach liegt
und nicht verpachtet werden konnte. Der jährliche Pachtzins für die andere
Pachtfläche angrenzend an dem Grundstück „Schomakerstraße 12“
beträgt 0,82 €. Aus städtebaulicher Sicht ist die Einbeziehung der beiden
Pachtflächen (nördliche Dreiecksfläche) in die bauliche Entwicklungsfläche
erforderlich und wirtschaftlich. Die hinteren
Teilflächen von insgesamt ca. 1.092 m² werden aus den derzeitig bestehenden
Erbbaurechtsverträgen entlassen und einer Bebauung unter Neubestellung eines
Erbbaurechtes zugeführt. Die Fa. Schulte Bauregie möchte auf dieser im Lageplan
schraffierten Fläche ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus mit 2 Wohneinheiten
errichten. Für die
vorderen Flächen beträgt der neue jährliche Erbbauzins ca. 1.914,00 €
(Schomakerstraße 10) und ca. 2.202,00 € (Schomakerstraße 12). Grundlage
ist ein Bodenwert von 75,00 €/m² mit einer 4 %-igen Verzinsung. Die
Erbbauberechtigten Güthling und Neils haben den neuen jährlichen Erbbauzins für
ihr jeweiliges Erbbaurecht akzeptiert. An der
hinteren Fläche unter Einbeziehung der Pachtflächen wird nach erfolgter
Vermessung ein neues Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren bis zum 31.12.2100
bestellt. Der jährliche Erbbauzins bei einer Größe von ca. 1.342 m² beträgt ca.
5.032,50 €. Grundlage ist ein Bodenwert von 75,00 €/m² mit einer
5 % -igen Verzinsung. Das Erbbaurecht wird nach Wohnungseigentumsgesetz
(WEG)I in Wohnungs-Erbbaurechte geteilt. Die Fa. Schulte Bauregie hat den
Erbbauzins ebenfalls akzeptiert. Der
Bodenrichtwert beträgt nach Auskunft der Behörde für Geoinformationen,
Landentwicklung und Liegenschaften (früheres Katasteramt) Lüneburg 135,00
€/m² inkl. Erschließung. Die
Erbbaurechte liegen am Rand des Senkungsgebietes und in unmittelbarer Nähe zum
Ochtmisser Kirchsteig. Bekanntlich weisen die Gebäude des Ochtmisser
Kirchsteigs erhebliche Senkungsschäden auf. Die Erbbaurechtsflächen grenzen
unmittelbar an den ausgewiesenen Spiel-/Bolzplatz. Der Spiel-/Bolzplatz sowie
Teilflächen der Erbbaurechtsgrundstücke befinden auf einer ehemaligen Tongrube.
Dies wirkt sich wertmindernd auf den Bodenwert aus, da der Untergrund aus
Schutt, Asche und Ton besteht. Der
angegebene Bodenrichtwert in diesem Gebiet beinhaltet einen
Erschließungsanteil. Da die Erbbaurechtsgrundstücke geteilt werden, ist der
hintere Teil nicht erschlossen. Der Bodenwert muss sich demnach um einen
angenommenen Erschließungsanteil von 40,00 €/m² reduzieren, da der
Bauträger die Erschließung noch vornehmen muss. Weiterhin gilt die so genannte
Bebauung in zweiter Reihe als problematisch und ist schwieriger zu vermarkten.
Damit ist dieses Kriterium ebenfalls wertmindernd, da es sich nicht um
unmittelbare Lage an einer Straße handelt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 80,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 100,00 b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 150,00 c) an Folgekosten: 0 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2010 e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg
beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg nach erfolgter Vermessung Teilflächen
aus den Erbbaurechtsverträgen „Schomakerstraße 10“ und „Schomakerstraße
12“ entlässt und unter Einbeziehung der Pachtflächen an diesem neu entstandenen
Grundstück ein neues Erbbaurecht für die Dauer von 90 Jahren bis zum 31.12.2100
zugunsten der Fa. Schulte Bauregie bestellt. Grundlage ist ein Bodenwert von
75,00 €/m² mit einer 5 % -igen Verzinsung. Die spätere Teilung des
Erbbaurechtes nach WEG in Wohnungserbbaurechte wird zugelassen. Die Laufzeit der bestehenden
Erbbaurechtsverträge für die vorderen Flächen „Schomakerstraße 10“
und „Schomakerstraße 12“ wird um jeweils 90 Jahre bis zum
31.05.2100 vorzeitig verlängert. Der Erbbauzins wird jeweils auf Grundlage
einer 4 %-igen Verzinsung des Bodenwertes von 75,00 € /m² festgelegt.
Alle Kosten der Durchführung sind von dem künftigen Erbbaurechtsnehmer zu
tragen. |
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