Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/3867/10  

 
 
Betreff: Bolzplatz an der Bülowstraße
- Weitere Vorgehensweise
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sönksen
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Grünflächen- und Forstausschuss Entscheidung
03.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß einem Beschluss des Verwaltungsausschusses wurde 1978/79 eine Brachfläche unter der Friedrich-Ebert-Brücke mit einfachen Mitteln als Bolzplatz hergerichtet und mit Maschendraht eingezäunt. Ein Bauantrag wurde seinerzeit nicht gestellt.

Im Laufe der Zeit wurde die Anlage aus Sicherheitsgründen und zur Erhöhung des Spielwertes mit einem Ballfangzaun aus Metallstabgitter versehen.

 

In den letzen Jahren kam es immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern wegen vermehrter Lärmbelästigung durch unsachgemäße Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Abend- oder Nachtstunden außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten. Anwohner beobachteten vornehmlich Jugendliche, die nicht aus dem unmittelbaren Umfeld stammten und die teilweise auch mit Pkw anreisten.

Die Verwaltung hat versucht, mit baulichen Maßnahmen und dem Einschalten von Jugendamt und Polizei, den Missständen zu begegnen, letztlich leider ohne Erfolg.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat sich im Zuge eines von der Anwohnerschaft angestrengten Gerichtsverfahrens verpflichten müssen, den Bolzplatz bis zum Vorliegen einer Baugenehmigung verschlossen zu halten, so dass dort derzeit kein Spielbetrieb mehr möglich ist.

 

Das daraufhin beauftragte Schallgutachten fordert eine schalltechnische Sanierung der vorhandenen Spielfeldumgrenzung durch die Erneuerung der Längsseiten und einer Torwand einschließlich einer Aussteifung der Zaunelemente (Kosten ca. 15.000 €). Aber auch dann sei die Nutzungszeit künftig auf täglich 6-9 Stunden zu beschränken und an Sonn- und Feiertagen ein generelles Spielverbot auszusprechen. Eine endgültige Festlegung der Nutzungszeiten könne jedoch erst – abhängig von dem Erfolg der schalltechnischen Sanierung – nach einer erneuten schalltechnischen Prüfung erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass, wie Hinweise der Anwohner aus dem Wohngebiet ergeben haben, momentan kein unmittelbarer Bedarf von Kindern aus dem Quartier zu erkennen ist, macht es nur wenig Sinn, das Baugenehmigungsverfahren weiter voranzutreiben. Zudem muss davon ausgegangen werden, dass sich die in der Vergangenheit aufgetretenen Konflikte durch die weitere Beschränkung der Öffnungszeiten künftig noch verstärken würden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die vorhandenen Ballfanggitter und Tore vorläufig abzubauen, die Fläche jedoch optional für eine Wiedererrichtung der Anlage vorzuhalten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.