Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß einem Beschluss des Verwaltungsausschusses
wurde 1978/79 eine Brachfläche unter der Friedrich-Ebert-Brücke mit einfachen
Mitteln als Bolzplatz hergerichtet und mit Maschendraht eingezäunt. Ein
Bauantrag wurde seinerzeit nicht gestellt. Im Laufe der Zeit wurde die Anlage aus
Sicherheitsgründen und zur Erhöhung des Spielwertes mit einem Ballfangzaun aus
Metallstabgitter versehen. In den letzen Jahren kam es immer wieder zu
Beschwerden von Anwohnern wegen vermehrter Lärmbelästigung durch unsachgemäße
Nutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Abend- oder Nachtstunden
außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten. Anwohner beobachteten vornehmlich
Jugendliche, die nicht aus dem unmittelbaren Umfeld stammten und die teilweise
auch mit Pkw anreisten. Die Verwaltung hat versucht, mit baulichen Maßnahmen
und dem Einschalten von Jugendamt und Polizei, den Missständen zu begegnen,
letztlich leider ohne Erfolg. Die Hansestadt Lüneburg hat sich im Zuge eines von
der Anwohnerschaft angestrengten Gerichtsverfahrens verpflichten müssen, den
Bolzplatz bis zum Vorliegen einer Baugenehmigung verschlossen zu halten, so
dass dort derzeit kein Spielbetrieb mehr möglich ist. Das daraufhin beauftragte Schallgutachten fordert
eine schalltechnische Sanierung der vorhandenen Spielfeldumgrenzung durch die
Erneuerung der Längsseiten und einer Torwand einschließlich einer Aussteifung
der Zaunelemente (Kosten ca. 15.000 €). Aber auch dann sei die Nutzungszeit
künftig auf täglich 6-9 Stunden zu beschränken und an Sonn- und Feiertagen ein
generelles Spielverbot auszusprechen. Eine endgültige Festlegung der
Nutzungszeiten könne jedoch erst – abhängig von dem Erfolg der
schalltechnischen Sanierung – nach einer erneuten schalltechnischen
Prüfung erfolgen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass, wie
Hinweise der Anwohner aus dem Wohngebiet ergeben haben, momentan kein
unmittelbarer Bedarf von Kindern aus dem Quartier zu erkennen ist, macht es nur
wenig Sinn, das Baugenehmigungsverfahren weiter voranzutreiben. Zudem muss
davon ausgegangen werden, dass sich die in der Vergangenheit aufgetretenen
Konflikte durch die weitere Beschränkung der Öffnungszeiten künftig noch
verstärken würden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die vorhandenen
Ballfanggitter und Tore vorläufig abzubauen, die Fläche jedoch optional für
eine Wiedererrichtung der Anlage vorzuhalten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. |
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