Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften hat die Hansestadt mit Umstieg des Rechnungsstils auf die Doppik
eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die durch den Rat der zu beschließen ist
und der Rechnungsprüfung unterliegt. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 wurde dem Rat der
Hansestadt Lüneburg in einer Informationsveranstaltung am 25.06.2009 bereits
ausführlich präsentiert, die Vorgehensweise der Projektgruppe wurde vorgestellt
und einzelne Bilanzpositionen erläutert. Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg wurde die
erste Eröffnungsbilanz am 13. August 2009 zur Prüfung übergeben. Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg legte nun den Bericht über die
Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der Hansestadt Lüneburg vor. Die Verwaltung
hat den Bericht zur Kenntnis genommen. Der Bericht ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt. Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes wird bestätigt, dass
die erste Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 nebst Anhang den gesetzlichen
Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Hansestadt vermittelt. Die erste Eröffnungsbilanz ist in der Folge vom Rat der
Hansestadt Lüneburg zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Im Prüfungszeitraum wurden von der
Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt Sachverhalte erörtert, die zu einer
Anpassung unterschiedlicher Bilanzpositionen führten. Für die erste
Eröffnungsbilanz kam es lediglich zu einer bilanzneutralen Umbuchung in Höhe
von rd. 445 Tsd. Euro (entspricht 0,081% des Bilanzvolumen), die zu einer
aktualisierten Fassung der Eröffnungsbilanz führte. Die übrigen im Prüfbericht
aufgeführten Anpassungen (Anlage 2 des Prüfungsberichtes) werden entsprechend
der gesetzlichen Regelung des § 61 der Gemeindehaushalts und
–Kassenverordnung (Berichtigung der ersten Eröffnungsbilanz) erst in den
Folgebilanzen berücksichtigt. Anlagen: - Erste Eröffnungsbilanz
der Hansestadt Lüneburg zum 01. Januar 2008 (Fassung vom 13.08.2009 zwecks Übergabe an
die Rechnungsprüfung) - Erste Eröffnungsbilanz
der Hansestadt Lüneburg zum 01.Januar 2008 (Fassung vom 01.10.2010 nach Abschluss der
Rechnungsprüfung) - Bericht über die
Prüfung der Ersten Eröffnungsbilanz der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die
anliegende erste Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008. Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung der ersten
Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 der Hansestadt Lüneburg. |
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