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Sachverhalt: Die Werum Software & Systems AG
benötigt aufgrund einer sehr positiven Unternehmens- und Personalentwicklung
Erweiterungsflächen an ihrem Standort im Stadtteil Lüne-Moorfeld. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen
das Gelände östlich des Betriebsgeländes an der Wulf-Werum-Straße bis zur
Bundesstraße 4/209 und südlich bis an die Wegparzelle an der Hagenhauskoppel
erworben. Das gesamte Gebiet ist im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg als gemischte
Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 BauGB dargestellt, jedoch bewaldet und
planungsrechtlich grundsätzlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB
einzustufen. Um hier eine bauliche Entwicklung zu initiieren ist im Voraus die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Firma Werum beabsichtigt dabei
die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit drei Baukörpern und Zwischengang, die
potentiell mit drei Vollgeschossen und Flachdächern ausgeführt werden und sich
somit in die Höhe der Umgebungsbebauung einfügen sowie eines Parkplatzes für
Betriebsangehörige. Insgesamt wird hierfür eine Fläche von ca. 9.100 m²
benötigt. Die Erschließung erfolgt entweder über eine Stichstraße mit
Wendehammer von der Wulf-Werum-Straße aus oder über das Betriebsgelände von
Werum, wofür ca. 1.500 m² benötigt werden. Auf der verbleibenden Fläche von über 36.000 m² soll der Baumbestand erhalten bleiben. Die Gesamtfläche des
Flächennutzungsplans beträgt dabei ca. 4,75 ha. Ein Bebauungsplan soll hier zukünftig
ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11
BauGB und Waldflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b festsetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplans
erfolgt im klassischen Verfahren gemäß §§ 2 bis 10 BauGB mit frühzeitiger und
formeller Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB und der
Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB. Aufgrund der davon
abweichenden Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan wird dessen Änderung
im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Nähere
Informationen werden seitens der Verwaltung in der Ausschusssitzung
vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
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