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Vorlage - VO/3854/10  

 
 
Betreff: Bebauungsplans Nr. 145 "Erweiterung Werum"
Aufstellungsbeschluss; Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Maier
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
01.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Werum Software & Systems AG benötigt aufgrund einer sehr positiven Unternehmens- und Personalentwicklung Erweiterungsflächen an ihrem Standort im Stadtteil Lüne-Moorfeld.

Zu diesem Zweck hat das Unternehmen das Gelände östlich des Betriebsgeländes an der Wulf-Werum-Straße bis zur Bundesstraße 4/209 und südlich bis an die Wegparzelle an der Hagenhauskoppel erworben.

Das gesamte Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg als gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 BauGB dargestellt, jedoch bewaldet und planungsrechtlich grundsätzlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen. Um hier eine bauliche Entwicklung zu initiieren ist im Voraus die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Firma Werum beabsichtigt dabei die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit drei Baukörpern und Zwischengang, die potentiell mit drei Vollgeschossen und Flachdächern ausgeführt werden und sich somit in die Höhe der Umgebungsbebauung einfügen sowie eines Parkplatzes für Betriebsangehörige. Insgesamt wird hierfür eine Fläche von ca. 9.100 m² benötigt. Die Erschließung erfolgt entweder über eine Stichstraße mit Wendehammer von der Wulf-Werum-Straße aus oder über das Betriebsgelände von Werum, wofür ca. 1.500 m² benötigt werden. Auf der verbleibenden Fläche von über 36.000 m² soll der Baumbestand erhalten bleiben. Die Gesamtfläche des Flächennutzungsplans beträgt dabei ca. 4,75 ha.

Ein Bebauungsplan soll hier zukünftig ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO, Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB und Waldflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b festsetzen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im klassischen Verfahren gemäß §§ 2 bis 10 BauGB mit frühzeitiger und formeller Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB. Aufgrund der davon abweichenden Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan wird dessen Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Nähere Informationen werden seitens der Verwaltung in der Ausschusssitzung vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 61 26 10-B145 Anlage VO 3854-10 Geltungsbereich (146 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Gemäß § 2 BauGB wird für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 145 „Erweiterung Werum“ beschlossen.
  2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.