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Vorlage - VO/3838/10  

 
 
Betreff: Abschluss eines Betriebskostenzuschussvertrages mit dem DRK über die Kita „Brockwinkler Wald“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56b - Kinder und Familie Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.11.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH (PKL) hat in enger Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg die Wohnungsgenossenschaft Lüneburg EG beauftragt, auf einem ihr gehörenden Teilgrundstück eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen ( 2 Regel- und 2 Krippengruppen ) zu errichten. Die Absicht war, eine kombinierte Nutzung der Einrichtung für Kinder von Betriebsangehörigen der PKL und von öffentlichen Plätzen zu erreichen (orientiert am Beispiel der Kita am Klinikum). Die Kita sollte insbesondere aber auch dazu dienen, den künftigen Rechtsanspruch für unter 3-jährige Kinder in der Hansestadt Lüneburg sicherzustellen. Insofern ist diese Kita Bestandteil der Krippenausbauplanung der Hansestadt –zuletzt vorgestellt in der Sitzung des JHA am  21.07.2010.

 

Für den Betrieb der zu errichtenden Kita wurde von der PKL ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Sowohl bei der Erstellung der Ausschreibungskriterien als auch im Auswahlverfahren waren Vertreter der Hansestadt Lüneburg einbezogen. Nach Auswertung der Bewerbungsunterlagen wurde  dem Aufsichtsrat der PKL einvernehmlich vorgeschlagen, dem DRK –Kreisverband Lüneburg- den Zuschlag für den Betrieb der Kita auf dem PKL-Gelände empfehlen. Ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der PKL liegt zwischenzeitlich vor.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat gegenüber der PKL und dem künftigen Betreiber zugesichert, die Betriebskostenförderung durch Zahlung von Zuschüssen zu übernehmen, und zwar in dem Maße, der auch für die übrigen freien Kita-Träger in der Hansestadt gilt. Bei der Beurteilung über die Angemessenheit des künftigen Betriebskostenzuschusses wurde das vom DRK im Ausschreibungsverfahren gemachte Angebot zu Grunde gelegt. Dieses schließt mit einem Fehlbedarf von jährlich 305.970  € (ohne Miet- und Mietnebenkosten, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht feststanden) ab. Der vorläufige Mietzins steht nunmehr mit 171.717,06 € zuzüglich Nebenkosen von 6.000,-- € fest, wird sich aber noch erheblich vermindern, wenn die in Aussicht gestellten Investitionszuschüsse vom Land und Landkreis an den Investor ausgezahlt werden. Bei einer vollständigen Auszahlung der beantragten Zuschüsse wird der Mietzins bei 120.408,12 € jährlich liegen. Bei dieser Summe ist zu berücksichtigen, dass auch die Kosten der vom Investor beschafften Inventar-Erstausstattung (Möbel, Betten, Wäsche, Küchenbedarf usw.) im Werte von 120.000,- € bereits inbegriffen sind.

 

Es bleibt danach festzustellen, dass sich bei 76 Ganztagsplätzen (je 15 Plätze in 2 Krippengruppen und je 23 Plätze in 2 Regelgruppen) ein Fehlbedarf von jährlich 426.378,12 und damit monatlich  467,52 € pro Platz ergibt. Dieser liegt deutlich unter dem Fehlbedarf für Krippenplätze und annähernd gleich für Ganztags-Regelplätze in den übrigen städtischen Einrichtungen. Hinzu kommt als besonderes Angebot, dass in 2 Gruppen der Kita des DRK verlängerte Öffnungszeiten (erweiterte Früh- und Spätdienste) für den betrieblich bedingten Schichtdienst der PKL vorgehalten werden. Bereits von daher wäre ein entsprechend kalkulierter Zuschuss als absolut angemessen anzusehen.

 

Die sich aus dem vorgenannten Fehlbetrag ergebende Belastung ist aber nicht im Haushalt der Hansestadt Lüneburg in voller Höhe zu tragen. Mit der PKL ist zu vereinbaren, dass für ihre betrieblichen Interessen beim Betrieb der Kita in zweierlei Hinsicht an die Hansestadt eine Ausgleichszahlung erfolgen muss. Dies betrifft einerseits die verlängerten Öffnungszeiten für mindestens 2 Gruppen, andererseits die Kinder von Betriebsangehörigen mit Wohnsitz außerhalb Lüneburgs. Für den letzteren Personenkreis besteht kein Rechtsanspruch in einer Lüneburger Kita nach dem Nds.   Kindertagesstättengesetz, eine Betreuung erfolgt hier allein im betrieblichen Interesse der PKL.

 

Nach den bisherigen Kostenschätzungen (endgültige Zahlen liegen naturgemäß noch nicht vor) werden die Ausgleichszahlungen der PKL voraussichtlich 71.100 € (für auswärtige Kinder) und 32.300 € (für verlängerte Öffnungszeiten), insgesamt somit 103.400 € betragen. Dieser Betrag ist in den Haushalt der Hansestadt für 2011 eingestellt.

 

Die durch die Kita „Brockwinkler Wald“ für den Haushalt der Hansestadt Lüneburg entstehende finanzielle Belastung beträgt somit dauerhaft -vorbehaltlich der pauschalierten Anpassung nach § 4 Abs. 5 des Vertrags- netto nur 322.978 € für 76 Plätze. Unter Berücksichtigung der vom DRK in seiner Konzeption angebotenen Qualität, die alle Standards einer gesetzlich vorgesehenen Betreuung, Erziehung und Bildung mehr als erfüllt, ist eine entsprechende Bezuschussung durch die Hansestadt Lüneburg in dieser Höhe als durchaus angemessen anzusehen.

 

Der beiliegende Vertragsentwurf entspricht in allen wesentlichen Bestandteilen den in der jüngsten Vergangenheit abgeschlossen Betriebskostenzuschussverträgen, insbesondere auch orientiert an den Bedingungen des Vertrages mit dem DPWV für die Kita Sonnenschein im Baugebiet Teufelsküche/Schaperdrift. Individuelle Besonderheiten waren natürlich zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                                                                   ca. 323.000,- jährlich

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

      X   Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Vertrag DRK – Hansestadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag DRK - Hansestadt Lüneburg (46 KB) PDF-Dokument (19 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, mit dem Deutschen Roten Kreuz -Kreisverband Lüneburg e.V.- einen Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte „Brockwinkler Wald“ abzuschließen. Die Vertragsbedingungen sollen den in der Anlage zur Sitzungsvorlage enthaltenen Bestimmungen entsprechen.