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Sachverhalt: Der Förderverein des Johanneum plant aus eigener Initiative den
Bau des „Raums der Stille“. Der „Raum der Stille“ wird allen Schülerinnen
und Schülern, Lehrkräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Johanneums
zur unentgeltlichen Nutzung offen stehen. Es soll ein weltanschaulich neutraler
Raum entstehen, der Ruhe und/oder eine Auszeit ermöglicht und zu innerer
Einkehr und Besinnung führt. Das architektonische Grundkonzept liegt vor. Der Bau soll aus
Zuwendungen, die der Förderverein einwirbt, finanziert werden. Es wird von
400.000 € Gesamtkosten ausgegangen. Nach Fertigstellung des Baus soll
eine Schenkung an die Hansestadt Lüneburg erfolgen. Beim „Raum der Stille“ handelt es sich um ein
Bauwerk, das dem Johanneum zusätzlich zu den allgemeinen Raumerfordernissen
hinzugefügt wird. Ein Bau durch die Hansestadt würde – auch aus
finanziellen Gründen – nicht erfolgen. Aufgrund der allgemeinen
Einsparerfordernisse ist auch eine Übernahme der Betriebskosten durch die
Hansestadt Lüneburg nicht gerechtfertigt. Der Förderverein wird die Aufgabe des Bauherrn bis zur
Fertigstellung übernehmen. Dies hätte u. a. den Vorteil, dass der Förderverein
den bisher mit der Planung betrauten Architekten behalten kann und auch zur
Annahme von Sachspenden berechtigt ist. Der Förderverein wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen,
dass nur gesundheitlich unbedenkliche Materialien verwendet werden dürfen und
dies auch so in den Bauvergaben aufzunehmen ist. Für einen kontinuierlichen Informationsaustausch wird die
Einrichtung eines Gremiums, bestehend aus Vertretern der Schulleitung, des
Fördervereins sowie der Hansestadt (Bereiche Gebäudewirtschaft und Bildung) für
die Dauer der Bauarbeiten für sinnvoll erachtet. Nach der Fertigstellung ist die Übergabe als Schenkung an
die Hansestadt mit allen Rechten und Pflichten geplant. Die für den „Raum der Stille“ in der Folgezeit anfallenden
Betriebkosten sollen vom Förderverein getragen werden. Die Abgeltung der
Verpflichtung in Form einer Einmalzahlung wird ermöglicht. Eine entsprechende
Vereinbarung darüber ist in Vorbereitung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Schulausschuss nimmt das Konzept für den „Raum der Stille“
zustimmend zur Kenntnis. |
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