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Vorlage - VO/3729/10  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.08.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagespflege wurde am 25.06.2009 durch den Rat der Hansestadt beschlossen. Es bestand Übereinstimmung, die in der Satzung festgehaltenen Elternbeiträge für Tagespflege - soweit möglich - mit denen der Elternbeiträge für Kitas gleich zu setzen. Aus diesem Grunde sollen auch die Beiträge für die Tagespflegebetreuung analog denen der Kita-Betreuung um jeweils 2% erhöht werden, und zwar zum 01.10.2010 bzw. zum 01.08.2011. Auch in diesem Falle wird - gleich welcher Einkommensgruppe oder Betreuungsdauer – keine Erhöhung des Beitrags im zweistelligen Bereich monatlich eintreten.

 

Des Weiteren wird eine Erhöhung der Stundenpauschale für die Betreuungskräfte von derzeit 3,50 € auf 3,60 € vorgeschlagen. In der Folge soll der Stundensatz für sozialpädagogische Tagespflege von 4,40 auf 4,50 € sowie für genehmigungsfreie Tagespflege von 2,80 auf 2,90 € erhöht werden. Hiermit soll auch die erhöhte Zuschusszahlung des Landes an die Tagespflegepersonen weitergegeben werden.

 

Durch die Anhebung der Stundensätze sind höhere Aufwendungen von ca. 22.000 € jährlich zu erwarten. Die zweistufige Erhöhung der Elternbeiträge führt zu Mehreinnahmen von jeweils ca.5.000 €. Die Landeszuschüsse erhöhen die Einnahmen der Hansestadt im nächsten Schritt um ca. 19.000 €.

 

Darüber hinaus sind weitere formale und inhaltliche Satzungsänderungen, die sich aus den Erfahrungen des ersten Jahres dieser Neuregelung ergeben haben, vorgesehen. Diese inhaltlichen Änderungen bedürfen jedoch noch einer eingehenden rechtlichen Prüfung und einer Absprache mit dem Landkreis Lüneburg, um die bisherigen gleich lautenden Satzungen in der Region Lüneburg auch weiterhin sicherzustellen. Um diese Änderungen gründlich und gerichtsfest vorbereiten zu können, bedarf es noch einiger Vorlaufzeit. Die Neufassung der Satzung wird dem JHA in einer seiner nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)   an Folgekosten:                               

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)    mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Tabelle 1 – Elternbeiträge-Erhöhung zum 01.10.10

Tabelle 2 – Elternbeiträge-Erhöhung zum 01.08.11

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabelle 1 Elternbeiträge Erhöhung zum 01 10 10 (26 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 2 2 Tabelle 2 Elternbeiträge Erhöhung zum 01 08 11 (26 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Durch Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen werden die Kostenbeiträge in 2 Schritten entsprechend der beigefügten Tabellen 1 und 2 verändert. Darüber hinaus werden die laufenden Geldleistungen an Tagespflegepersonen um jeweils 0,10 € je Betreuungsstunde erhöht.

Die Beitragserhöhungen treten am 01.10.20010 bzw. am 01.08.2011, die Erhöhung der Geldleistungen am 01.10.2010 in Kraft.