Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Eine Vielzahl von zwischenzeitlich eingetretenen
Änderungen im Pflegesatzrecht sowie die Integration des Gesetzes über die
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB-Gsetz) in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
erfordern eine Änderung der für das Städt. Klinikum Lüneburg bestehenden
Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Rechtsgrundlage für die AVB ist das Gesetz zur
Modernisierung des Schuldrechts und der damit vorgenommenen Integration des
AGB-Gesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 305 – 310 BGB). Die neuen
Bestimmungen im BGB folgen im wesentlichen der Struktur und dem Aufbau des
AGB-Gesetzes. Ausgehend von den Empfehlungen der Deutschen
Krankenhausgesellschaft wurden diese Bestimmungen auf die Situation im Städt.
Klinikum Lüneburg ausgerichtet. Mit diesen Allgemeinen Vertragsbestimmungen werden die
sich aus dem Krankenhausbehandlungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten der
Vertragspartner im einzelnen festgelegt. Die neuen AVB sehen vor, dass künftig
auch im Städt. Klinikum den Patientinnen und Patienten gesondert berechenbare
ärztliche Wahlleistungen und die gewünschte Unterbringung in einem Ein-Bett-
oder Zwei-Bettzimmer (Wahlleistung Unterkunft) – entsprechend der Empfehlung
der Deutschen Krankenhausgesellschaft – separat angeboten und abgerechnet
werden. Die endgültige Beschlussfassung über die Allgemeinen
Vertragsbestimmungen obliegt nach § 40 Abs. 1 Ziff. 1 der NGO dem Rat der Stadt
Lüneburg. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 25,00 a) für die
Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Städt. Klinikum Lüneburg vom 18.06.2002 - Gegenüberstellung der AVB des Städt. Klinikums (neu) und des Städt. Krankenhauses von 1997 Beschlussvorschlag: “Den als Anlage beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für das Städt. Klinikum Lüneburg wird zugestimmt.” |
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