Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
§ 22 e NGO lautet: „Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die
Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise
beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene
Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und
durchführen.“ Nach dem SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend
ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der
öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligten (§ 8 SGB VIII). Das wird sowohl im
Hilfeplanverfahren als auch bei den Verfahren vor dem Familiengericht
umgesetzt. Darüber
hinaus ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 22 e NGO ein wichtiger
Bestandteil der Jugendpflege (schon in der Produktbeschreibung festgelegt) und
der Jugendhilfeplanung. Hier
nur einige Bespiele der bisherigen Aktionen: - In den 90-iger Jahren wurde zu Beginn jeder
JHA-Sitzung den Kindern und Jugendlichen gezielt Gelegenheit gegeben, ihre
Anliegen oder Fragen vorzutragen. Vorausgegangen waren mehrere
Informationsveranstaltungen in den Schulen und Konfirmationsunterrichten. - 2000 - 2002 wurde im Rahmen der
Jugendhilfeplanung unter Beteiligung des Rates das „Transparente
Rathaus“ entwickelt. - 2000 bis 2001 Zukunftswerkstatt in Rettmer
und Häcklingen. - 2000 Aufstellen eines Kinderbriefkastens am
Bürgeramt, Initiatoren Terre des Hommes, Kinderschutzbund - Seit 1999 Beteiligung der Kinder und
Jugendlichen im Rahmen der Sozialen Stadt Kaltenmoor, explizit zu den Themen
Sporthalle und Skaterbahn. - 2004 nachhaltige Einbeziehung der Kinder und
Jugendlichen zur Neugestaltung des Jugendzentrums Kaltenmoor. - 2009 offensive Beteiligung der Jugendlichen zur
Aktion Sicherheit in Kaltenmoor der Polizei, des Jugendamtes und der Arge. Neben diesen gezielten Aktionen der Einbeziehung von
Kindern und Jugendlichen wurden diese kontinuierlich beteiligt bei: - der
Spielplatzgestaltung im gesamten Stadtgebiet - Gestaltung in
den Stadtteilhäusern - Verortung
der Hüttentreffs in den verschiedenen Stadtteilen inkl. „Umsetzen“,
wenn die Jugendlichen dieses aufgrund neuer Treffs einforderten. - Programmgestaltung
in den Jugendzentren, Jugendtreffs und Stadtteilhäusern - Erarbeitung
der Hausordnung der jeweiligen Einrichtungen - „Kinder-
und Jugendparlament“ im Jugendtreff Oedeme Mit dieser Darstellung soll dokumentiert werden, wie
die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen seit Jahren ein wichtiges und ernst
genommenes Thema der Kinder- und Jugendarbeit der Hansestadt Lüneburg ist. Die Erfahrung mit dem Beteiligungsprojekt
„Transparentes Rathaus“ war, dass trotz breit gelagerter
kontinuierlicher Information über Schulen, Jugendzentren, Einzelansprache kaum
Jugendliche zur Veranstaltung mit dem Oberbürgermeister und
Fraktionsvorsitzenden erschienen.
Daraufhin wurde der Weg der Partizipation an klar umrissene Projekten gewählt. Seit Herbst 2009 erarbeiten die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Jugendpflege ein Konzept zur Neugestaltung der Arbeit in den
Jugendzentren und Jugendtreffs. Auslöser dafür war ursprünglich die Vereinbarkeit von
Jugendpflege und der unterschiedlichen „Schullandschaften“ in den
verschiedenen Stadtteilen. Im Rahmen der Sachstandsfeststellung, u.a. zum Thema
Partizipation wurde deutlich, dass in allen Jugendzentren und Treffs im Alltag
„die Kinder und Jugendlichen nicht nur ein Mitspracherecht haben, sondern
immer wieder motiviert werden, zur Gestaltung ihres Treffs aktiv beizutragen. Frau Schmitz vom Servicebüro der Initiative
„Für ein kindgerechtes Deutschland“ hat der Hansestadt
Unterstützung zum Auf- bzw. Ausbau von kommunalen Netzwerken von kinderpolitischen
Handlungsfeldern, wie z. B. Beteiligungsprozessen angeboten. Die Initiative ist
das Begleitprogramm zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans für ein
kinder- und jugendgerechtes
Deutschland 2005 – 2010“. Die Federführung und Finanzierung liegt
beim Bundesfamilienministerium. Die Anträge der SPD/CDU-Gruppe und von Bündnis 90/Die
Grünen passen von daher in die Aktivitäten der Jugendarbeit, sprengen aber
aufgrund ihrer Umfänglichkeit bei weitem die personellen Möglichkeiten. Das
trifft sowohl für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendtreffs und Jugendzentren als auch denen
der Statteilhäuser zu. Es bietet sich an, die bisherigen Aktivitäten
auszuwerten, auf Praktikabilität zu prüfen und die in den Anfragen geforderten
Ansätze bzw. Aktivitäten einzubeziehen. Von daher ist die Vorstellung des „Nordhorner
Modells“ zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Auch müssen die Möglichkeiten
des Servicebüros der Initiative „Für ein kindgerechtes Deutschland“
genauer eruiert werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Aufstellung
„Beteiligung im direkten sozialen Umfeld“ Antrag
SPD/CDU-Gruppe vom01.03.10 Anfrage
Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.10 Antrag
Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.10 Beschlussvorschlag: Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Anfragen der Gruppe SPD/CDU
und von Bündnis 90/Die Grünen und unter Einbeziehung des öffentlichen, sowie
der freien Träger eine Grobkonzeption
zu entwickeln und Aussagen zu den personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu
treffen. Dieses ist im nächsten Jugendhilfeausschuss vorzustellen.
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