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Vorlage - VO/3610/10  

 
 
Betreff: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe"
Auslegungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.05.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2009 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich in Häcklingen zwischen den Straßen “Drögenkamp“, „Im Häcklinger Dorfe“ und „Am Wischfeld“ eine Einbeziehungssatzung aufzustellen.

Eine Einbeziehungssatzung hat das Ziel, einzelne Flächen in den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ einzubeziehen und eine eindeutige Abgrenzung zwischen dem Innenbereich, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist und dem Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, festzulegen. Dies hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Beurteilung von zukünftigen Bauvorhaben. Teile des Untersuchungsgebietes sind jedoch heute schon auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen. Für diese Teile findet daher nur eine Klarstellung der Rechtsqualität statt. Eine Klarstellung beruht auf dem § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Im vorliegenden Fall sollen beide Satzungsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB verbunden werden. Die Satzung wird daher als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung bezeichnet.

 

Es wurde eine Besichtigung der Grundstücke vor Ort vorgenommen, um festzulegen, welche Grundstücke oder Grundstücksteile dem Innenbereich zugeordnet werden können.

 

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Dabei wurde auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren auf einen Umweltbericht verzichtet wird, da im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB hiervon abzusehen ist.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Geltungsbereich und der Satzungstext sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Zeichnerische Darstellung

 

Textliche Festsetzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612643 - 1 Anlage VO 3610-10 Textliche Festsetzung (33 KB)      
Anlage 2 2 612643 - 1 Anlage VO 3610-10 zeichnerische Darstellung (2) (249 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Satzung wird als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger Dorfe“ benannt.

 

  1. Dem Auslegungsentwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im Häcklinger Dorfe“ wird zugestimmt. Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ohne Aufstellung eines Umweltberichts durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4  Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden..