Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg
beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung im
Bereich westlich des Schwalbenbergs zu schaffen. Dazu ist die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Der Bebauungsplan mit der Nr. 142 bekommt
den Namen „Westlich Schwalbenberg“. Der Geltungsbereich wird
umgrenzt im Norden von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 255/19
und 19/7 der Flur 24, im Osten von der Straße „Am Schwalbenberg“,
im Süden von der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 29/9 der Flur 24
und im Westen von der Straße „Am Altenbrücker Ziegelhof“
einschließlich der Straßenverkehrsfläche. In der Anlage ist der Geltungsbereich
dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 0,8 ha. Im Geltungsbereich ist
aktuell ein Fachmarktzentrum vorhanden. Die Nutzung soll aufgegeben werden. Der
Eigentümer beabsichtigt, das Grundstück einer Neubebauung zuzuführen. Geplant
sind ein Hotel sowie der Neubau von Büros und Wohnungen. Ziel der Bauleitplanung
ist die Ausweisung eines Mischgebiets. Der nördliche Bereich des
Plangebiets befindet sich im Innenbereich und wird bisher gemäß § 34 BauGB
beurteilt. Der südliche Bereich liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs
des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19 „Blümchensaal / Am
Kaltenmoor“ vom 24.02.1972. Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 19, der
vom neuen Bebauungsplan überplant wird, soll im Verfahren aufgehoben werden. Der Bebauungsplan soll im
vereinfachten und beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt
werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB kann hierbei verzichtet werden. Durch den Bebauungsplan wird keine
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Niedersächsischen Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei Anwendung des Bebauungsplanes wird
die voraussichtlich versiegelte Fläche unter 2 ha bleiben, so dass auf eine
überschlägige Prüfung der Umweltbelange verzichtet und davon ausgegangen werden
kann, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen eintreten werden. Der Flächennutzungsplan ist
im Wege der Berichtigung anzupassen. Daher ist die Änderung des
Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss
beschließt:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||