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Vorlage - VO/3564/10  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 142 "Westlich Schwalbenberg" Aufstellungsbeschluss
Beschluss über Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, TobiasAktenzeichen:61 26 10 - 142
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung; zur Kenntnis genommen   
19.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung im Bereich westlich des Schwalbenbergs zu schaffen. Dazu ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Der Bebauungsplan mit der Nr. 142 bekommt den Namen „Westlich Schwalbenberg“.

 

Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Norden von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 255/19 und 19/7 der Flur 24, im Osten von der Straße „Am Schwalbenberg“, im Süden von der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 29/9 der Flur 24 und im Westen von der Straße „Am Altenbrücker Ziegelhof“ einschließlich der Straßenverkehrsfläche. In der Anlage ist der Geltungsbereich dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 0,8 ha.

 

Im Geltungsbereich ist aktuell ein Fachmarktzentrum vorhanden. Die Nutzung soll aufgegeben werden. Der Eigentümer beabsichtigt, das Grundstück einer Neubebauung zuzuführen. Geplant sind ein Hotel sowie der Neubau von Büros und Wohnungen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Mischgebiets.

 

Der nördliche Bereich des Plangebiets befindet sich im Innenbereich und wird bisher gemäß § 34 BauGB beurteilt. Der südliche Bereich liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19 „Blümchensaal / Am Kaltenmoor“ vom 24.02.1972. Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 19, der vom neuen Bebauungsplan überplant wird, soll im Verfahren aufgehoben werden.

 

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten und beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB aufgestellt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann hierbei verzichtet werden. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Bei Anwendung des Bebauungsplanes wird die voraussichtlich versiegelte Fläche unter 2 ha bleiben, so dass auf eine überschlägige Prüfung der Umweltbelange verzichtet und davon ausgegangen werden kann, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen eintreten werden.

 

Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Daher ist die Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs

Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-B142 Anlage VO 3564-10 Geltungsbereich (125 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht.BPlan.Nr 142xls (13 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Für einen Bereich westlich des Schwalbenbergs wird die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB eingeleitet. Der  Bebauungsplan mit der Nr. 142 bekommt die Bezeichnung „westlich Schwalbenberg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Die Teile des Bebauungsplans Nr. 19 „Blümchensaal / Am Kaltenmoor“, die vom Bebauungsplan Nr. 142 überplant werden, sollen aufgehoben werden (Teilaufhebung).
  3. Ziel der Planung ist es insbesondere als Art der Nutzung ein Mischgebiet im Bebauungsplan festzusetzen, um das Gebiet einer Neubebauung zu zuführen.
  4. Das Planverfahren soll gemäß § 13a BauGB in der beschleunigten Form durchgeführt werden. Dabei ist auf die Aufstellung eines Umweltberichtes zu verzichten.
  5. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.