Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der
Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und
Landkreis Lüneburg mbH ist im Fusionsvertrag zwischen der Hansestadt und dem
Landkreis Lüneburg geregelt (VO/2830/08) und wird auf der Grundlage des
Wirtschaftsplanes verhandelt. Der städtische Zuschussanteil betrug für die
Jahre 2008 und 2009 60% und wird danach schrittweise um 2% p.a. auf dann 50%
gesenkt. 2009 wurde das Budget auf 465.000 EUR begrenzt. Die beiden
Gesellschafter und die Gesellschaft haben sich darauf verständigt, den Zuschuss
für die nächsten drei Jahre auf 430.000 EUR festzuschreiben, um so der
Gesellschaft Planungssicherheit zu bieten. Für
die Hansestadt ergeben sich daraus Zuschussbeträge von 249.400 EUR (2010), von 240.800€
(2011) und von 232.200€ (2012). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten 2010: 249.400,00 2011: 240.800,00 2012: 232.200,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und
Landkreis Lüneburg mbH wird für die Jahre 2010 – 2012 auf einen
Gesamtbetrag von 430.000€ festgeschrieben. Die Hansestadt Lüneburg hat
2010 einen Betrag von 249.400€. für 2011 von 240.800€ und für 2012
von 232.200€ zahlen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |