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Vorlage - VO/3479/09  

 
 
Betreff: 14. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.

 

Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung hingegen werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt in der zurzeit geltenden Fassung der 13. Änderungsverordnung vom 1.10.2006 bestimmt. Diese Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Verschmutzungsgrad in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen.

 

Reinigungsklasse III

Die nachstehenden sowie im Verordnungsentwurf aufgeführten Straßen werden zur Einordnung in die Reinigungsklasse III (Reinigung einmal innerhalb von 2 Wochen) vorgeschlagen. Die Straßen sind inzwischen hergestellt und sollen gewidmet werden. Sie sind daher in die Straßenreinigungsverordnung aufzunehmen. Die mit * gekennzeichneten Straßen dürfen erst nach bestandskräftiger Widmung veranlagt werden.

 

Bei der Keulahütte

Die Kennzeichnung * entfällt für die Straßen.

Gebrüder-Loewe-Straße

Wulf-Werum-Straße

Lise-Meitner-Straße

 

Reinigungsklasse Ia

Durch Festlegung der Reinigungsklasse I a wird die Reinigung der Fahrbahnen den Anliegern übertragen. Hier werden Straßen aufgenommen, in denen durch ihre Bauweise (z. B. Art der Pflasterung, geringe Breite) eine maschinelle Reinigung nicht möglich war und ist und eine manuelle Reinigung unwirtschaftlich wäre. Folgende Straße wird für die Reinigungsklasse I a vorgeschlagen:

 

Hinter der Gärtnerei

 

 

Reinigungsklasse I

Die Festlegung der Reinigungsklasse I (5mal wöchentlich) wird besonders für zentrale Bereiche wie der Innenstadt genutzt, da hier der Anspruch an das Stadtbild besonders hoch ist. Dieser Anspruch besteht auch für den Bahnhofsvorplatz, ZOB und die angrenzenden Zuwegungen. Daher wird für den Wechsel von Reinigungsklasse II (1-mal wöchentlich) nach Reinigungsklasse I vorgeschlagen:

 

Bahnhofsstraße

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         30,00 €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

e)  mögliche Einnahmen:                                                                    Straßenreinigungsgebühren

Anlagen:

Anlagen:

14. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsverordnung 14 (26 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die anliegende 14. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom 1.01.2010 erlassen.

 

Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.