Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Feuerwehr Lüneburg beabsichtigt im Sinne der dringend notwendigen
Nachwuchsförderung, eine „Kinderfeuerwehr“ einzurichten, in
der Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren spielerisch auf die
Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr vorbereitet werden sollen. Sowohl die
Feuerwehrverbände als auch die Feuerwehr-Unfallkasse unterstützen derartige
Bestrebungen bundesweit. Allein im Landkreis Lüneburg existieren nach
derzeitiger Kenntnis bereits ca. 40 Kinderfeuerwehrgruppen. Um
dieses Vorhaben umsetzen zu können ist eine Schaffung der rechtlichen
Grundlagen in Form einer Änderung der Satzung der Feuerwehr Lüneburg und somit
ein diesbezüglicher Ratsbeschluss erforderlich.
Der
in der Anlage unter Artikel I beigefügte Vorschlag zur Änderung der Satzung der
Feuerwehr Lüneburg wurde auf Empfehlung des Stadtjugendfeuerwehrwartes durch
das Stadtkommando der Feuerwehr Lüneburg einstimmig beschlossen. In
Artikel II der anliegenden Änderungssatzung wird der Begriff „Stadt
Lüneburg“ in der Satzung der Feuerwehr Lüneburg an die aktuelle
Bezeichnung „Hansestadt Lüneburg“ angepasst. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Die
als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Feuerwehr
Lüneburg wird beschlossen. |
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