Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2008 und Gebührenbedarfsberechnung 2010 - 2011Die Betriebsabrechnung 2008 (Anlage 1) weist ein positives
jahresbezogenes Ergebnis von Auf Basis der Prognose des Vorjahres wurde ein
Gesamtergebnis von rd. +810,4 T€ erwartet, welches um rd.
+772,1 T€ überschritten wurde. Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung und der positiven
Abweichung der Ergebnisprognose sind insbesondere folgende Kosten- und
Erlöspositionen erwähnenswert: PersonalkostenDie in der Betriebsabrechnung ausgewiesenen Personalkosten
in 2008 i.H.v. rd. 2.301 T€ sind im Vergleich zu 2007 um ca.
60 T€ gesunken und eine Steigerung in den kommenden Jahren ist in
Höhe von Anpassungen/Umsetzung des TVöD bzw. Veränderungen der
Sozialversicherungsbeiträge zu erwarten. Entgelte an die AGLDie Entgelte an die AGL sind im Jahr 2008 im Vergleich zum
Vorjahr und der entsprechenden Vorjahresprognose um rd. 437 T€
niedriger ausgefallen. Diese Einsparungen ergeben sich insbesondere aus
Veränderungen bei der AGL im Bereich der Abschreibungen, Zinsen, Steuern und der
Zinserträge. Auch in 2009 werden geringere Entgelte an die AGL im
Vergleich zur Prognose aus 2008 i.H.v. rd. 375 T€ erwartet. Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung Ergänzend zu den normalen Schwankungen aufgrund der
Gebührenveranlagung nach dem Frischwassermaßstab ist es in 2008 im Rahmen der
Veranlagungen zu den Schmutzwassergebühren durch die Hansestadt Lüneburg zu
notwendigen Nachveranlagungen gekommen, die in 2008 zu Mehrerlösen i.H.v. rd.
700 T€ im Vergleich zur Prognose
geführt haben. Die seit dem 01.07.2007 gültige getrennte
Abwasserbeseitigungsgebühr wurde im Jahr 2008 über eine einjährige
Gebührenkalkulation auf der Basis der Betriebsabrechnung 2007 für das Jahre
2009 ermittelt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich. Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 10.03.2005. Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der
Betriebsabrechnung 2008, der Prognose für das Jahr 2009 und dem
Kalkulationszeitraum für die Jahre 2010 - 2011 ist in der Anlage 2 beigefügt. Unter Berücksichtigung der positiven Jahresergebnisse der
vergangenen Jahre und den daraus resultierenden positiven Vorträgen für die
Folgejahre muss empfohlen werden, die Gebühren für die Abwasser- und
Niederschlagsentwässerung für eine zweijährige Kalkulationsperiode wie folgt zu
senken:
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende
Ergebnisentwicklung der Abwasserbeseitigung bis 2011 erwartet (detailliert in
Anlage 3): Schmutzwasserbeseitigung:
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die detaillierte
Kostenträgerrechnung ist der Anlage 3 zu entnehmen und dient in der
Gebührenbedarfsberechnung als Basis zur Ermittlung der getrennten Gebühren. 2. Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung Die dargestellte Gebührenbedarfsermittlung mit den
Änderungen der Gebührensätze für die Schmutzwasserbeseitigung und die zentrale
Niederschlagswasserbeseitigung ist in die Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung einzuarbeiten. Die Änderungssatzung zur Abgabensatzung für die
Abwasserbeseitigung ist als Anlage 5 beigefügt. Berechnungsbeispiele zur vorgesehenen Gebührenveränderung
sind in Anlage 4 dargestellt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: ·
Betriebsabrechnungsbogen
(BAB) – Teil 1 ·
Betriebsabrechnungsbogen
(BAB) – Teil 2 ·
Gesamtbetrachtung
Abwasserbeseitigung ·
Gebührenbedarfsberechnung
Kostenträgerrechnung ·
Berechnungsbeispiele
ab 01.01.2010 ·
Satzungsänderung
zur 16. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2008 für die
Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen. Die Gebührenbedarfsberechnung für
die Jahre 2010 - 2011 sowie der Gebührensenkung für die Entsorgung von
Schmutzwasser um -0,20 €/m3 Abwasser auf 0,80 €/m3
Abwasser und die Entsorgung von Niederschlagswasser um -0,04 €/je
Berechnungseinheit und Jahr auf 0,34 €/je Berechnungseinheit
und Jahr wird zugestimmt. Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 16.
Änderung der Satzung der |
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