Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß
§ 113 (1) NGO gelten für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft auch die für die
Kommunen geltenden Vorschriften bzgl. der Haushaltswirtschaft. Allerdings ist
eine besonderte Betrachtung des Ergebnisses zu ermöglichen. Der
Haushaltplan des Eigenbetriebes besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem
Finanzhaushalt. Weitere Bestandteile des Haushaltsplanes sind das Investitionsprogramm
und der Stellenplan. Der
Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Falls
sich im Haushaltsplan der Hansestadt Änderungen ergeben, die sich auf den
Eigenbetrieb auswirken, sind die Pläne des Eigenbetriebes dementsprechend zu
ändern. Der
Haushaltsplanentwurf ist als Anlage beigefügt. Seitens
der Verwaltung wird zu den einzelnen Ansätzen des Haushaltsplanentwurfes in der
Sitzung ausführlich vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der
Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, die Haushaltssatzung
2010 und den Haushaltsplan des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu beschließen.
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