Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/3424/09  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2010 (Teilhaushalte 50010 und 51000)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
28.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt. (Für die beratenden Mitglieder wird ein entsprechender Auszug als Tischvorlage vorbereitet.)

 

Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.

Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wieder (Ausnahme: Mehrere kleinere Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken). Insgesamt enthält der Haushaltsplan der Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte, hiervon sind sechs Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen:

 

  1. Familie und Bildung (Fachbereichsleitung und Stabstellen)
  2. Regionalbereiche (Süd-West, Nord und Ost)
  3. Zentrale Dienste der Jugendhilfe
  4. Bildung
  5. Kinder und Familie
  6. FamilienBüro Lbg.

 

 

Innerhalb der Teilhaushalte finden sich Produkte, welche die Palette sämtlicher Leistungen der Stadtverwaltung darstellen. In dem Haushaltsplanentwurf wurden die Erträge und Aufwendungen pro Teilergebnisplan pro Produkt dargestellt.

 

Die Kosten der Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII sind nahezu vollständig Pflichtaufgaben, die die Kommune im Rahmen der sozialen Sicherung zu übernehmen hat. Träger der Sozialhilfe sind Stadt und Landkreis Lüneburg je für ihr Gebiet. Die bei der Stadt anfallenden Kosten werden - bis auf einen Eigenanteil der Personalkosten - gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg abgerechnet.

 

Folgende Seiten des Haushaltsplanentwurfes sind zur Kenntnis zu nehmen:

  • Seiten 277-329
  • Seiten 338-352

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: gem. Aufstellung im Haushaltsplan

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            xJa

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2010 unverändert zur Kenntnis.