Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die
Entgelte an die GfA setzen sich aus
folgenden Einzelpositionen zusammen:
Die
Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH hat zum 01.06.2009 die
Deponieentgelte für Siedlungsabfälle um 20 % erhöht. Bei der Kalkulation der in
den Ergebnishaushalt 2009 (Teilhaushalt 31000) eingestellten Haushaltsmittel
für Entgelte an die GfA in Höhe von 3.485.500 € bei SK 4455020/ KS 31060/
KT 53700104 wurde diese Erhöhung nicht berücksichtigt, da sie noch nicht
bekannt war. Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Haushaltsmittel maximal bis
zum 30.11.2009 ausreichen. Zur Deckung der bis 31.12.2009 zu erwartenden Aufwendungen
für die Entgelte an die GfA wird daher eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe
von 300.000 € erforderlich. Dieser
Mehrbedarf errechnet sich wie folgt:
01.10. bis 31.12.2009: 850.000 €
und Auszahlung 300.000 € Die
Mehraufwendungen sind unvorhersehbar und unabweisbar. In
der Summe von 300.000 € ist bereits eine Rückstellung enthalten, die für
die letzte Rechnung der GfA für Deponieentgelte des Zeitraumes 16.12.2009 bis
31.12.2009 gebildet werden muss. Diese Rechnung wird Anfang 2010 erwartet und
belastet den Ergebnishaushalt 2009. Deckungsvorschlag: Die überplanmäßige
Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 300.000 € kann gedeckt werden aus sonstigen
periodenfremden Erträgen des Jahres 2008 beim SK 5029000/ KS 31050/ KT 53800104
(Abrechnung Abwasser 2008 gem. Rechnung der AGL vom 04.06.2009). Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 300.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x (siehe Deckungsvorschlag) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 /KS 31060 Produkt / Kostenträger: 53700104 Haushaltsjahr: 2009 Sperrung überplanmäßige Ausgabe zur zweckgebundenen
Auszahlung e)
mögliche
Einnahmen: keine Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der überplanmäßigen Aufwendung und
Auszahlung in Höhe von 300.000 € für Deponieentgelte an die GfA zu. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |