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Vorlage - VO/3418/09  

 
 
Betreff: Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses zwischen dem Verein "Frauen helfen Frauen e.V." und der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Duda, Thomas
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Entscheidung
28.10.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit Jahren unterstützen sowohl der Landkreis Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses.

 

Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

 

Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses seit dem Jahr 2002 vertraglich budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung läuft am Ende des Jahres aus.

 

Die am 01.01.2007 in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, regelt die Art, den Umfang und die Höhe der Landeszuwendungen vom Land Niedersachsen für die Jahre 2007 - 2011. Danach hat das Frauenhaus in Lüneburg für die künftigen zwei Jahre einen reduzierten Zuwendungsbetrag von jährlich 58.400,00 € zu erwarten. In den vergangenen drei Jahren wurde das Frauenhaus aufgrund einer Übergangsregelung jährlich mit 68.000,00 € seitens des Landes Niedersachsen gefördert, soweit eine anderweitige Gegenfinanzierung in gleicher Höhe gewährleistet war.

 

Um die maximale Landeszuwendung für das Frauenhaus in Lüneburg zu gewährleisten, wurden seitens des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg jeweils 34.000,00 € jährlich zur Gegenfinanzierung zugewendet.

 

Durch das Auslaufen der Übergangsregelung stehen dem Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ ab dem 01.01.2010 ca. 10.000,00 € weniger Fördermittel seitens des Landes zum Betrieb des Frauenhauses zur Verfügung. Sollten auch der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt die Fördermittel entsprechend der Landeszuwendungen kürzen, würde dieses den Betrieb des Frauenhauses im doppelten Ausmaß treffen und massive Einschnitte bei der Betreuung der hilfesuchenden Personen bedeuten.

 

Aus Sicht der Verwaltung, dies ist auch mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt, besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem Verein auf der oben angegebenen Basis fortzuführen. Die Vereinbarung bietet allen Beteiligten Planungssicherheit.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen: 34.000 € jährliche Zuschüsse

c)  an Folgekosten: im Jahr 2011 weitere 34.000 € jährlich                   

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

X          Ja

                         

            Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210                                          

            Produkt / Kostenträger: 4318190/31560104

            Haushaltsjahr:     2010

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Verlängerung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ bis zum 31.12.2011 zustimmend zur Kenntnis.