Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Seit Jahren unterstützen sowohl der
Landkreis Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg durch freiwillige
Zuwendungen den Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb
des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung,
Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen
und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt
einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen
durch eine adäquate Unterstützung und Beratung. Zur Vermeidung von
Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung
des Frauenhauses seit dem Jahr 2002 vertraglich budgetiert. Die zuletzt
abgeschlossene Fördervereinbarung läuft am Ende des Jahres aus. Die am 01.01.2007 in Kraft getretene
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderungen von Maßnahmen für
Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, regelt die Art, den Umfang
und die Höhe der Landeszuwendungen vom Land Niedersachsen für die Jahre 2007 -
2011. Danach hat das Frauenhaus in Lüneburg für die künftigen zwei Jahre einen
reduzierten Zuwendungsbetrag von jährlich 58.400,00 € zu erwarten. In den
vergangenen drei Jahren wurde das Frauenhaus aufgrund einer Übergangsregelung
jährlich mit 68.000,00 € seitens des Landes Niedersachsen gefördert,
soweit eine anderweitige Gegenfinanzierung in gleicher Höhe gewährleistet war. Um die maximale Landeszuwendung für
das Frauenhaus in Lüneburg zu gewährleisten, wurden seitens des Landkreises und
der Hansestadt Lüneburg jeweils 34.000,00 € jährlich zur
Gegenfinanzierung zugewendet. Durch das Auslaufen der
Übergangsregelung stehen dem Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ ab
dem 01.01.2010 ca. 10.000,00 € weniger Fördermittel seitens des Landes
zum Betrieb des Frauenhauses zur Verfügung. Sollten auch der Landkreis Lüneburg
und die Hansestadt die Fördermittel entsprechend der Landeszuwendungen kürzen,
würde dieses den Betrieb des Frauenhauses im doppelten Ausmaß treffen und
massive Einschnitte bei der Betreuung der hilfesuchenden Personen bedeuten. Aus Sicht der Verwaltung, dies ist
auch mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt, besteht ein Interesse daran, die
Zusammenarbeit mit dem Verein auf der oben angegebenen Basis fortzuführen. Die
Vereinbarung bietet allen Beteiligten Planungssicherheit. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 34.000
€ jährliche Zuschüsse c) an Folgekosten: im Jahr 2011
weitere 34.000 € jährlich d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 4318190/31560104 Haushaltsjahr: 2010 e) mögliche Einnahmen: keine Beschlussvorschlag: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Verlängerung der
vertraglichen Vereinbarung mit dem Verein „Frauen helfen Frauen
e.V.“ bis zum 31.12.2011 zustimmend zur Kenntnis. |
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